HALF-LIFE PORTAL
Your Gate To Valve's Games www.hl-forum.de
PORTAL
FORUM
LOGIN
User oder E-mail:


Passwort:


oder
Registrieren
Passwort vergessen?
OpenID-Login
MISC
PARTNER

TF2 Crafting

Special Artworks by
Hayungs

Link us:
HL PORTAL

Support us:


HLPortal
auf Facebook

›› Willkommen!   ›› 96.310.561 Visits   ›› 18.316 registrierte User   ›› 42 Besucher online (0 auf dieser Seite)
23.789 Themen, 325.181 Beiträge  
    FORUM 

Thema-Ansicht


Forum > Valve Games > Left 4 Dead > B Listen Indizierung für Left 4 Dead!
Status: Offen
39 Beiträge
Letzter Beitrag Seiten (3):  [1] 2 3 »


Autor Beitrag
# 1
BigEvil  (39)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 06.09.2008
24 Beiträge
B Listen Indizierung für Left 4 Dead!
Ganz frische News, B-Listen Indizierung für die Uncut fassung des Spieles!
Hier der original link

http://schnittberichte.com/news.php?ID=1120

Kann ja jeder selber lesen...

Ich hoffe mal das meine Steam Version dadurch Uncut bleibt :rolleyes:
06.12.2008, 16:51 Uhr Anzeigen
# 2
RiotvaN  (112)
Nachricht offline
Barnacle
413 Punkte
Dabei seit: 03.11.2008
253 Beiträge
Liste B heißt doch erstmal nur, dass ein Gericht über eine Beschlagnahmung entscheiden muss, oder? (Fand das auch Schnittberichte nicht so eindeutig zu verstehen.)

Hätte eine Beschlagnahmung irgendeine Konsequenz für Besitzer der UK-Version?
06.12.2008, 17:17 Uhr Anzeigen
# 3
BigEvil  (39)
Nachricht offline
Thread-Starter
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 06.09.2008
24 Beiträge
Die Uncut fassung dürfte nur nicht mehr öffentlicht verkauft werden hierzulande, also nur noch unter der Ladentheke!
06.12.2008, 17:34 Uhr Anzeigen
# 4
RiotvaN  (112)
Nachricht offline
Barnacle
413 Punkte
Dabei seit: 03.11.2008
253 Beiträge
Zitat:
Original von BigEvil

Die Uncut fassung dürfte nur nicht mehr öffentlicht verkauft werden hierzulande, also nur noch unter der Ladentheke!


Und was genau ist dann der Unterschied zur A-Liste?
06.12.2008, 17:37 Uhr Anzeigen
# 5
Wesker  (34)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 25.11.2004
371 Beiträge
Ich glaube die Spiele auf der A-Liste sind verboten, also komplett verboten.
06.12.2008, 17:43 Uhr Anzeigen
# 6
RiotvaN  (112)
Nachricht offline
Barnacle
413 Punkte
Dabei seit: 03.11.2008
253 Beiträge
Hab mal auf der Seite der BPjM nachgeforscht:

Zitat:
A) Die Bundesprüfstelle führt in Teil A alle indizierten Trägermedien auf, soweit diese nach Einschätzung der Bundesprüfstelle keinen strafrechtlich relevanten Inhalt haben.

B) Die Bundesprüfstelle führt in Teil B alle Trägermedien auf, die sowohl jugendgefährdend sind als auch einen möglicherweise strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Stellt ein Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung fest, dass das Medium nicht strafrechtlich relevant ist, wird es in Liste A gesetzt. Stellt ein Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung fest, dass ein Medieninhalt strafrechtlich relevant ist, kommt es noch zusätzlich in die von der Bundesprüfstelle geführte Liste aller bundesweit beschlagnahmten Medien.


Die Folgen der Beschlagnahmung sind ist dann glaub ich vom Gerichtsbeschluss abhängig. Meistens werden wohl alle Versionen, die sich noch im Handel befinden eingezogen. Die Versionen im Privatbesitz betriff das wohl nicht, wahrscheinlich auch, weils praktisch gar nicht umsetzbar wäre, und auch ne Massenillegalisierung bewirken würde. Hab grad im Steam Forum gelesen, dass dann auch der Import verboten wäre, weiß aber nicht ob das stimmt.

Information der BPjM dazu:
http://www.bundespruefstelle.de/bmfsfj/generato...schlagnahmen-einziehungen.html

Hier ist noch der Gerichtsbeschluss zur Beschlagnahmung von Dead Rising.
Unter anderem wird der auch damit begründet, dass man Achievements für das Töten von Zombies bekommt und dass man die Zombies zerstückeln kann. Würde ja auch auf Left 4 Dead zutreffen.

Naja ich hab meine Uk-Version ja schon, also betriffts mich zum Glück nicht. :D
[Beitrag wurde 3x editiert, zuletzt von RiotvaN am 06.12.2008, 18:43]
06.12.2008, 18:40 Uhr Anzeigen
# 7
dj-corny  (54)
HLP - Moderator
Nachricht offline Moderator
Alien Grunt
5.615 Punkte
Dabei seit: 13.09.2007
1.783 Beiträge
Zum Urteil von Dead Rising:

Zitat:
Das Spiel zeigt eine durch den Spieler steuerbare , einen Menschen darstellende Figur namens "Frank", die sich in einem Einkaufszentrum aufhält, das u.a. von tausenden von Zombies, die optisch ähnlich wie Menschen aussehen, ...


Wer bitte hat diesen Satz verfasst? Der Schreiber sollte sich schämen; das is absolutes Kinderdeutsch.
06.12.2008, 19:12 Uhr Anzeigen
# 8
Sockbat  (33)
Nachricht offline
Alien Grunt
3.886 Punkte
Dabei seit: 04.03.2008
1.172 Beiträge
Die Gewaltanwendung auf gegnerische Spielfiguren ruft Blutspritzer und -flecken hervor. Blut findet sich auf Boden und Wänden; manche Areale sind sowohl am Boden als auch an Wänden und Gegenständen so stark mit Blut befleckt, dass die eigentliche Grundfarbe des Untergrundes fast nicht mehr zu erkennen ist. Verletzt oder tötet „Frank" einen Gegner im „Nahkampf", ist seine Kleidung blutbefleckt. Teilweise lassen sich dort sogar Knochensplitter oder Gehirnmasse erkennen. Verletzte Zombies, denen nach einer Attacke etwa der Unterschenkel öder der Unterleib fehlt, kriechen umher und ziehen dabei eine Blutspur hinter sich her. Die einsetzbaren Waffen zeigen in drastischer Weise unterschiedliche Folgen beim Gegner. Eine Sichel erlaubt wahlweise das Abschlagen der Beine eines Zombies oder alternativ, je nach vom Spieler gewählter Attacke, das Enthaupten des Gegners. Dabei wird letztgenannter Angriff mit 100 Erfahrungspunkten vergütet, ähnlich wie das Überfahren des Zombies mit einem Rasenmäher oder das gewaltsame Niederschlagen mit einem Baseballschläger, was in beiden Fällen allerdings nur mit zehn Erfahrungspunkten je getötetem Gegner belohnt wird.
Ein überdimensionaler Bohrer erlaubt das Aufspießen eines Zombies auf Bauchhöhe. Wenn der Bohrer dann eingeschaltet wird, beginnt sich der Körper des durchbohrten Zombies unter Austritt von Blutspritzern und -fontänen zu drehen und ist nun seinerseits als Waffe einsetzbar. Vom sich auf dem Bohrer drehenden Zombie getroffene Gegner werden zu Boden geschleudert, der rotierende Zombie verliert nach und nach alle Gliedmaßen, bis sich nur noch ein blutiger Rumpf auf dem Bohrer dreht, der aus allen Wunden stark blutet.
Auf dem Weg zur Erfüllung des Spielziels rückt das Leid eines Gegners völlig in den Hintergrund. Die feindlichen Figuren stehen zwischen dem Spieler und dem Erfüllen der jeweiligen Mission oder fungieren nur als Punktlieferanten, die den Status der Spielerfigur verbessern. Sie müssen zum Teil auch zwangsläufig getötet werden, wenn sie etwa Wege blockieren oder für die Entwicklung der Rahmenhandlung eliminiert werden müssen. Das Umgehen oder Passieren der Gegner ist oftmals, nicht praktikabel, da man vor allem im späteren Spielverlauf von Dutzenden Zombies eingekesselt wird. Zudem hinterlassen viele Gegner nach ihrem Tod Waffen, sodass ein weiterer besonderer Anreiz besteht, diese zu töten. Insbesondere die „Psychopathen" hinterlassen besonders starke und durchschlagskräftige Waffen.

oha, das kann man jetzt aber nicht mit L4D vergleichen
____________________________________
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von Sockbat am 06.12.2008, 19:24]
06.12.2008, 19:22 Uhr Anzeigen
# 9
BigEvil  (39)
Nachricht offline
Thread-Starter
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 06.09.2008
24 Beiträge
Oha, ich denke ich besorge mir eine XBox360 inklusive Dead Rising! :-)
07.12.2008, 15:59 Uhr Anzeigen
# 10
SpawnDRINK  (40)
Nachricht offline
Headcrab
88 Punkte
Dabei seit: 20.11.2008
396 Beiträge
Es gibt bei weitem brutalere Spiele als L4D! Dead Space soll ja um einiges brutaler sein. Zombies sind ja auch keine Menschen, wenn sie auch wie welche Aussehen. Was ist denn bei so einem Vieh noch menschlich? Daniel Küblböck schaut auch wie ein Mensch aus, ist aber wahrscheinlich keiner! Der Shooter Kingpin ist bei weitem brutaler als L4D. Die Politik will uns immer mehr vorschreiben: Was gut und was schlecht für uns ist, obwohl einige die 18er Grenze schon längst überschritten haben! Alles ist doch nur virtuell und wenn einer nen Amoklauf macht, sind mit Sicherheit nicht alle so krank. Das ist vielleicht einer von 10 Millionen Spielern. Das genauso wie man immer sagt dass eine Biene nicht sticht wenn man ihr nichts tut, bis es mal eintrifft. Man soll die Leute einfach nicht verunsichern und nicht die Jugendlichen bestrafen wo sowas spielen oder gucken, sondern die Leute an der Kasse wo zu blöd sind einen Ausweis zu verlangen und Eltern wo sich nicht für das wohl Ihres Kindes interessieren.

Im Fernsehr laufen Horrorfilme erst spät in der Nacht, aber Morgens um 8 Uhr zeigt man in den Nachrichten blutüberströmte Männer und Frauen wo erschossen wurden, wo vielleicht ein kleines Kind gerade Fernseh gucken könnte!

Und wieso wird Left 4 Dead zensiert? Wer einmal eine Kampagne gezockt hat wo ja wie ein Film in verschiedenen Abschnitten aufgebaut ist, weiß dass KEIN Zombie stirbt! Am schluss steht z.B. am Ende einer Kampagne: Es wurden 1950 Zombies verletzt!! Das ist also so, wie Super Mario auf einen Pilz springt und er mal aua aua macht und aber bald wieder gesund ist. Also halb so wild. Man kann sich ja echt anstellen. Sowas möchte man verbieten und bannen, aber Japanische Küchenmesser sind für jeden leicht zugänglich. Wir leben echt in einem verrückten Land, wo es glaub mehr Blender und Trunkebolde gibt als sonst wo!

Außerdem gibt es so eine große Auswahl an Spielen. Da wird ja für jeden was dabei sein. Solche Spiele sind einfach gut um mal abzuschalten.
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von SpawnDRINK am 07.12.2008, 19:41]
07.12.2008, 19:37 Uhr Anzeigen
# 11
Nachricht offline
Shock Trooper
6.935 Punkte
Dabei seit: 18.06.2008
2.567 Beiträge
Beschlagnahmt? Warum bitte wollen die Left 4 Dead beschlagnahmen, aber andere viel brutalere Spiele lassen sie in Ruhe? Das deutsche System ist auch irgendwie blöd. Zumal immernoch Spiele auf dem Index sitzen, die nach heutiger Bewertung unzensiert verkauft werden dürften, nur weil alles, was auf dem Index war, auch dort bleibt. Einfach nur dumm und bürokratisch.
Allerdings muss man natürlich auch sehen, dass es auch das andere Extrem gibt; siehe Left 4 Aidan mit einem 2-jährigen in der Hauptrolle.

Naja, noch ist es ja nicht beschlagnahmt. Und einen großen Unterschied macht es wohl sowieso nicht, es geht ja nur um die unzensierte Version, die in Deutschland sowieso nicht verkauft wird. Ein Kauf über Amazon ist damit aber immernoch legal, oder?
07.12.2008, 21:51 Uhr Anzeigen
# 12
RiotvaN  (112)
Nachricht offline
Barnacle
413 Punkte
Dabei seit: 03.11.2008
253 Beiträge
Zitat:
Original von The_Underscore

Ein Kauf über Amazon ist damit aber immernoch legal, oder?


Naja, strafbar machen würde sich nur der Verkäufer und da der in dem Fall im Ausland sitzt, wäre die Strafvervolgung machtlos. Allerdings kann der Zoll indizierte und beschlagnahmte Medien einbehalten (Bei indizierten Medien nur, wenn der Verkäufer nicht vor dem Versand das Alter geprüft hat). Könnte also sein, dass man anstatt des Paketes so einen Wisch nach Hause bekommst. Innerhalb des Schengener Abkommens ist eine Zollkontrolle ziemlich unwahrscheinlich. Bei amazon.co.uk wäre ich mir da aber nicht allzu sicher.
07.12.2008, 23:48 Uhr Anzeigen
# 13
Sockbat  (33)
Nachricht offline
Alien Grunt
3.886 Punkte
Dabei seit: 04.03.2008
1.172 Beiträge
Zitat:
Original von The_Underscore

Beschlagnahmt? Warum bitte wollen die Left 4 Dead beschlagnahmen, aber andere viel brutalere Spiele lassen sie in Ruhe?


Die rede ist von der unzensierten Version von Left 4 Dead, das weist du?
(oder irr ich mich da schon wieder)

Zensieren die Entwickler die spiele eigentlich immer, bevor sie sie zum USK schicken oder tun sie es danach.
Weil es gibt spiele, da frag ich mich, was das soll:
zb.
Quake4(16,Zensiert) L4D(18,Zensiert) - Pray/Doom3(18,Unzensiert)
Command & Counquer(16, Zensiert) - Company of Heroas(16,Unzensiert)

Bei C&C fehlt blut, eben so sind die Menschen durch Roboter ersetzt worden.
Bei COH fliest das blut in strömen und Körperteile fliegen nur so durch die Gegend..
COH
Wiso Zensiert man das Harmlosere Spiel und Das brutale kriegt ein lächerliches ab 18??
____________________________________
[Beitrag wurde 3x editiert, zuletzt von Sockbat am 08.12.2008, 00:19]
08.12.2008, 00:01 Uhr Anzeigen
# 14
Brötz  (45)
Nachricht offline
Barnacle
368 Punkte
Dabei seit: 06.03.2008
200 Beiträge
Alle ungeprüften PC Games werden doch indiziert und dürfen in DE nicht offen verkauft werden, weil sie eine jugendgefährdende Beinflussung haben könnten. Wenn man hier als Publisher ein Spiel verkaufen möchte, dann mus das durch die USK druch. Die Ausländischen Versionen werden hier nicht gerpüft und erhalten deshalb diesen Satus. Da ist nichts neues dran. Oder verwechsle ich hier etwas. Left 4 Deat hat schließlich auch nicht einen besonders schlimmen Gewaltheitsgrad, dass es indiziert werden müsste. Wir kennen alle das Spiel
____________________________________
08.12.2008, 06:05 Uhr Anzeigen
# 15
Wesker  (34)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 25.11.2004
371 Beiträge
Zitat:
Original von BigEvil

Oha, ich denke ich besorge mir eine XBox360 inklusive Dead Rising! :-)


Reichlich spät :p
Das Spiel ist aber nicht so knorke, nicht dass du dir wirklich eine 360 kaufst und enttäuscht bist :D
08.12.2008, 08:05 Uhr Anzeigen
nach oben
39 Beiträge

Seiten (3):  [1] 2 3 »


Gehe zu:  feed_mini Beiträge: RSS, RSS2, ATOM

Sections:  HLP  Board  Mods  Steam      Games:  HL  Op4  HLBS  HL2  HL2:Ep1  HL2:Ep2  Prtl  TF2  TFC  CS  DoD  L4D  Gunman
    USER ONLINE 
Insgesamt sind 42 Benutzer online. Davon sind 0 registriert:
    SITE OPTIONS 
- Zu Favoriten hinzufügen
- Als Startseite festlegen (IE only)
- Fehler auf dieser Seite?