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Autor Beitrag
# 1
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Thread-Starter
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 23.07.2010
9 Beiträge
Zitat:
Original von EagleWatch

Zitat:
Original von DingDing1

Steht dem Spieler nicht ein Teil seines Kaufpreieses zu nachdem er gebannt wurde?


Wieso sollte er den Preis erstattet bekommen? Das Geld kriegt man nur innerhalb eines Zeitraffers wieder (Ist zumindest so wenn man ein Cut spiel gegen ein Uncut spiel austauschen lässt,)
Der User hat selbst gecheatet, er ist für seinen eigenen Bann verantwortlich, warum sollte er dann bitte das Recht auf Rückerstattung haben? Er kann seinen Account immernoch benutzen, ist nur bei Multiplayer Spielen eingeschränkt.


Das man Geld zurückbekommt bzgl. Cut & UnCut hört sich für mich nach Kolanz an ^^ evtl. Rücktrittsrecht oder Widerruf.
Bzgl. dem gecheate ^^ Warum nicht?

Achja:
Ich habe nochmal über die andere Sache von dir nachgedacht. Also der Sache auf der Rückseite evlt. kann hier §158 BGB Anwendung finden. Das ist aber eine Auslegungssache des Vertrages. Vertretbar ist hier wirklich alles :D. Aber der von dir beschriebene Fall gilt nur dann wenn man die Sache vor Verkauf wahrnehmen konnte. Wenn ich das Ding aus dem Inet bestelle kann ich die Rückseite nicht lesen. §158 BGB wäre dann hier nicht anzuwenden.

EDIT:
Nochmal zu §158: Hier sollte man dann wohl hinterfragen ob es wirklich zu akzeptieren ist das jemand der in den Laden geht das Spiel kauft (Also bereits bezahlt hat und anfahrtskosten hatte) wirklich noch das Risiko tragen soll das er mit irgendwelchen AGBs nicht zu frieden ist?
Es kostet nämlich einiges an Überwindung das Spiel dann wieder zurückzugeben.
Zumal dabei ein finanzieller Schaden entsteht.
Und das alles nur weil der hersteller zu blöd ist die AGB an die Rückseite anzubringen?

Natürlich kann man auch anderes argumentieren ^^ aber ich bin doch eher der Meinung das §158 keine Anwendung findet :D
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von DingDing1 am 23.07.2010, 16:31]
23.07.2010, 16:26 Uhr Anzeigen

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