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Autor Beitrag
# 1
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Headcrab
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Dabei seit: 12.12.2009
23 Beiträge
Ich hör immer nur "ich rate davon ab" und dass es "keine gute idee sei" und das sich der schulleiter drüber aufregt.... politik, css, bla bla.....

Gibts auch ein paar Handfeste Gesetze die das offiziell verbieten? Oder kann das offiziell Strafrechtlich oder sonstwie verfolgt werden, und wenn ja mit welcher offiziellen Begründung?
Welche Straftat oder Ordnungswidrigkeit könnte Vorliegen? Wie könnte ein Anwalt der Schule Argumentieren?
Kann es tatsächlich sein dass die Schule Schadensersatz oder irgendwas verlangt wegen "Rufschädigung" oder "Imageschaden" ?

Ich mein ob ich nun ein Bild der Schule veröffentliche, oder eine 3D-Karte der Schule... so lange keine Personen oder Namen (zb. die der Schule) oder so erkennbar ist...

Was ich möchte sind Fakten oder Beispiele.

Dass Lehrer und Schulleiter die von der Materie keine Ahnung haben was "dagegen haben" kann ich mir auch selber denken. Aber die haben auch was dagegen wenn man mit Kugelschreiber anstelle eines Füllers schreibt.... :rolleyes:
Hoffe ihr wisst was ich meine.
14.05.2010, 19:58 Uhr Anzeigen

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