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Left 4 Dead 2 Uncut-Version bundesweit beschlagnahmt
31.03.2010 | 11:56 Uhr | von Trineas
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28.749 Hits
107 Kommentare 1 viewing
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Wie die Website Schnittberichte.com berichtet, wurde die (ungeschnittene) EU-Version von Left 4 Dead 2, ganz korrekt: das Trägermedium, also die DVD, laut einem Beschluss des Amtsgericht Tiergarten in Berlin vom 15. Februar 2010 bundesweit beschlagnahmt. Bereits im Dezember wurde der Zombie-Shooter von der BPjM auf Liste B des Index für jugendgefährdende Medien gesetzt. Es ist der erste Valve-Titel der in Deutschland per Gericht verboten wurde.
Was genau bedeutet dieses Urteil nun für den Spieler? Eigentlich hat es keine direkten Auswirkungen auf alle, die das Spiel bereits besitzen. Der Besitz ist nämlich nicht unter Strafe gestellt. Sehr wohl aber die Verbreitung und der Verkauf (auch an über 18-jährige) - allerdings nicht der Kauf. Der Gesetzestext im Wortlaut:
Zitat: Original von StGB § 131 Absatz 1 Wer Schriften, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
| Die geschnittene Version von Left 4 Dead 2 mit der USK-Einstufung "keine Jugendfreigabe" ist davon nicht betroffen und kann weiterhin verkauft werden. Nur sehr wenige Spiele werden in Deutschland beschlagnahmt, dazu zählen etwa Wolfenstein 3D, Manhunt und Mortal Kombat.
Engine: |
Source |
Entwickler: |
Valve |
Publisher: |
Electronic Arts |
Release: |
November 2009 |
Plattform: |
PC, Xbox 360 |
Kaufen: |
Steam | Amazon |
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31.03.2010, 11:58 Uhr |
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Was zum geier ist denn nun los ?
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31.03.2010, 12:05 Uhr |
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Zombies abschießen ist ja auch so unmenschlich! Statt abschießen, soll ich sie lieber zu einer Tasse Tee einladen, während sie mir mein Arm abfressen.
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31.03.2010, 12:06 Uhr |
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Kann ich mir die UK Version jetzt nichtmehr von Amazon.co.uk importieren? Das hatte ich nämlich vor, sobald der DLC erscheint.
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31.03.2010, 12:08 Uhr |
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Hoffentlich bleibt so ein Verbot ein Einzelfall. Nicht das dann irgendwann wie in der Schweiz 'Killer'-Spiele komplett verboten werden.
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31.03.2010, 12:10 Uhr |
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31.03.2010, 12:11 Uhr |
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oh nein ich bin ü 18 und darf kein uncut erwerben in diesem land das ist doch wohl ein Witz oder?
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31.03.2010, 12:13 Uhr |
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omg !!! Kann ich mir das jetzt trotzdem noch aus Österreich oder per Amazon.uk kaufen? -.- ja oder?
schon ganz schön arm irgendwie ..
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31.03.2010, 12:17 Uhr |
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I HATE GERMAN!
Ich wandere in einigen jahren anch Austria aus...
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31.03.2010, 12:19 Uhr |
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das ist ja mal ziemlich lächerlich...
Ich glaub ich sag meinem Kumpel der grad in Florida ist er soll mir ne Kopie für 28$ mitbringen 
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31.03.2010, 12:20 Uhr |
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Zitat: Original von Jaide omg !!! Kann ich mir das jetzt trotzdem noch aus Österreich oder per Amazon.uk kaufen? -.- ja oder?
schon ganz schön arm irgendwie ..
| nein darfst du nicht. denn wie unter punkt 4 des gesetzes zu lesen ist, ist nun auch der import (einfuhr) strafbar.
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31.03.2010, 12:22 Uhr |
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Zitat: Original von SebastianWicker Ich hasse dieses Land...
| lasst uns alle auswandern 
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31.03.2010, 12:26 Uhr |
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Hmm, das mit dem Import ist wahrscheinlich kein Thema, wenn man das ganze dann für sich behält - denn der Verkauf ist im Ausland ja nicht verboten (und der Kauf als Ü18 ja selbst im Inland erlaubt) und der Import (§131, Abs 1.4) nur illegal, wenn man das ganze danach verbreitet/verkauft/ausstellt/bewirbt, nicht aber wenn man das Spiel selbst verwendet...
Wäre nur noch die Frage ob Verbreitung = Verkauf ist, denn sonst dürfte man quasi das ganze keinem Ü18-Bekannten in die Hand drücken - kann ich mir allerdings wiederum nicht vorstellen...
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31.03.2010, 12:26 Uhr |
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wenn ich das lese,kann ich nur an eins denken.
ich würde mir von gott wünschen,dass so eine zombieapokalypse wirklich ausbrechen würde.
dann würden diese wichser ma sehen,dass diese wesen nicht einen HAUCH menschenähnlichkeit/menschlichkeit besitzen.
kreaturen,die sämtliches leben auslöschen wollen.
es is die zeit,in der die menschen zusammenhalten und jedes vorurteil gegenüber vergessen,egal ob frauen und männer oder fette und dünne oder weiße und farbige,egal ob verschiedene kulturen aufeinander stoßen.
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31.03.2010, 12:29 Uhr |
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Zitat: Original von bolid Zitat: Original von Jaide omg !!! Kann ich mir das jetzt trotzdem noch aus Österreich oder per Amazon.uk kaufen? -.- ja oder?
schon ganz schön arm irgendwie ..
| nein darfst du nicht. denn wie unter punkt 4 des gesetzes zu lesen ist, ist nun auch der import (einfuhr) strafbar.
| Stimmt nicht, du darfst es nur nicht importieren, wenn du es danach etwa weiterverkaufen willst. Lies es dir noch mal genau durch.
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31.03.2010, 12:31 Uhr |
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Was wäre denn, wenn ich mir L4D2 über Steam ausem Ausland schenken lassen würde?
Das finde ich persönlich auch traurig:" wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
1 Jahr für so ein Kleinschiss und bei Ermordung etc. im Vergleich manchmal nur 15 Jahre?
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31.03.2010, 12:32 Uhr |
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Naja ich hab meine Uncut schon also egal
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31.03.2010, 12:34 Uhr |
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Zitat: Original von ilv Was wäre denn, wenn ich mir L4D2 über Steam ausem Ausland schenken lassen würde?
| So wie ich das verstanden habe geht es um das Trägermedium DVD, mit Steam hat das nix zutun...
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31.03.2010, 12:37 Uhr |
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BPjM und USK müssen unbediengt weg !!!
Solange holt euch die Games bei Amazon.co.uk
Uncut und billiger !!!
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31.03.2010, 12:46 Uhr |
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Was für dumme Leute es gibt.
Aber zur Beschlagnahmung: Sind die im Newstext aufgeführten Punkte nicht die, die für die Indizierung gelten? Ich dachte, bei einer Beschlagnahmung wäre auch der Besitz verboten.
Edit: Anscheinend nicht. Aber was ist dann der Unterschied?
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31.03.2010, 12:49 Uhr |
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