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    NEWS 

Half-Life 2

Valve/Vivendi vs. Verbraucherschützer

27.01.2005 | 22:42 Uhr | von Koraktor
9.553 Hits
29 Kommentare
1 viewing
Viele Käufer von Half-Life 2 waren schon kurz nach dem Erwerb ihres neuesten Spiels schwer enttäuscht. Manche hatten gar kein Internet, andere schreckten vor der Zwangsregistrierung zurück und wieder andere wollten nichts mit Steam zu tun haben.
Dieser Unmut gegenüber Valve bzw. Vivendi führte jetzt sogar zu einer Abmahnung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Heute mal eine "Gast-News" von Sm00chY, der sich netter Weise dazu bereit erklärt hat, diese etwas umfangreichere News zu verfassen. Alles weitere entstammt seiner Feder.


In dieser Abmahnung wirft der vzbv Vivendi/Valve irreführende Verpackungsformulierung vor. Auf der Packungsrückseite steht, wie wir alle wissen unter den Systemvoraussetzungen folgendes: "Sonstiges – Internetverbindung". Dies interpretieren die deutschen Verbraucherschützer so:
Zitat:
Unter dem Begriff "Internetverbindung" versteht der Durchschnittsverbraucher lediglich, das, wie bei allen gängigen Singleplayerspielen, das Spiel von jeglichem Internetzugang aus betrieben werden kann.


Auch kritisierte man, dass zwangsweise Steam installiert wird und trotzdem noch ohne Internetverbindung nutzlos ist. Erst nach der Online-Registration werden wichtige Programmteile heruntergeladen und das Spiel sei nutzbar.
Die Registration ist mit der Eingabe einer Seriennummer verbunden, was das gekaufte Produkt an einen Benutzeraccount in Steam auf immer und ewig bindet. "Ein Hinweis auf diese gravierenden, außergewöhnlichen Einschränkungen erfolgt nicht auf der Verpackung des Spiels", mahnt der vbzv.

Der nächste große Angriffspunkt der "Verbraucherschützer" ist das "Steam Subscriber Agreement", was in ungefähr einer AGB gleichkommt. Vorliegen tut diese allerdings nur in englischer Sprache. Hierzulande wird aber eine deutsche AGB vorausgesetzt. Eine von Valve eingesetzte Klausel, womit diese SSA auch gültig sei, wenn sie nur in Englisch vorliege, weist der vzbv als unwirksam zurück.

Zitat:
"This Agreement is written only in the English language, which language will be controlling in all aspects."


Einen groben Schnitzer haben sich die Verbraucherschützer allerdings geliefert: Sie behaupten, dass man Half-Life 2 nur auf einem einzigen System installieren könne. Dies ist falsch. Das Spiel ist zwar an einen Benutzeraccount gebunden, doch man kann sich von jedem Rechner, auf dem Steam installiert ist, in diesen einloggen und somit auch auf anderen Rechnern spielen.

Die konkrete Forderung der Verbraucherschützer sieht so aus: Vivendi/Valve sollen den Packungstext so abändern, dass eindeutig hervorgeht, dass man zum registrieren über einen Internetanschluss verfügen muss und das Spiel später nicht mehr als gebraucht weiterverkaufen kann bzw. darf. Dies verbietet nämlich die SSA und schließt sich ja sowieso aus, wenn man noch andere Spiele, wie zum Beispiel Half-Life 1 oder Counter-Strike auf diesen Account registriert hat. Diese würden dann nämlich auch an den neuen Besitzer des Accounts übergehen.

Wenn Valve und Vivendi diesen Forderungen nicht nachkommen, sei mit einer Geldbuße von 6000 Euro pro Zuwiderhandlung zu rechnen. Dies gilt aber nur wenn Vivendi bzw. Valve eine Unterlassungerklärung unterzeichnen und trotzdem weiterhin die jetzigen Verpackungen verwenden würden.
Bis jetzt haben Vivendi oder Valve noch kein Statement abgegeben.


Meine persönliche Note: HLP-Leser wissen mehr, dem braucht wohl nichts mehr angefügt werden. :D
Wir haben Euch ja sehr ausführlich über die Registrierung von HL2 informiert und wer Steam nicht erst seit gestern kennt, ist auch im Vorteil. ;)

Half-Life 2

Genre: Shooter
Engine: Source
Entwickler: Valve
Publisher: Electronic Arts
Release: 16. November 2004
Plattform: PC, Xbox 360, PS3, Mac, Linux
Kaufen: Steam | Amazon

Kommentare (29)
Kommentar schreiben | Erweiterten Kommentar schreiben Seiten (2):  [1] 2 »


# 1
madca7
ON
:D ist doch gut wenn mich valve anklagt kann ich auf eine nicht gültige AGB verweisen ;)
Post 27.01.2005, 22:47 Uhr
# 2
Dabel
ON
Ist mir eigentlich egal der scheiss...
Wenns was kostet meld ich mich ab
Post 27.01.2005, 22:47 Uhr
# 3
Sm00chY
ON
sehr gute news, wie ich finde ^^
Post 27.01.2005, 22:48 Uhr
# 4
nZero
ON
Ja Smoochy ich muss agen, du hast gute Arbeit geleistet.
Post 27.01.2005, 22:59 Uhr
# 5
|raven|
ON
jo super News ...hier bekommt man mal mit was alles so passiert um uns in der Welt !

AberAn deren stelle würde ich ja den text ändern ...weil so wie ich das verstehe , müssten Sie 1 700 000 mal 6000€ zahlen ..das wären : 10 200 000 000 also 10 Milliarden 200 Millionen . Ich glaube kaum das Sie dieses Geld aufbringen können .

Weil 1 700 000 verkaufte Exemplare a rund 50€ nur 85 Millionen ( 85 000 000 ) wären .

Oder versteh ich hier komplett was falsch ?


Gruß
bommel
Post 27.01.2005, 23:00 Uhr
# 6
Koraktor
ON
@bommel:
Die Textstelle wurde erweitert.

Ich find's richtig was die Verbraucherschützer machen. Es ist zwar eigentlich unsinnig, weil man schon darauf achten sollte was man sich kauft.
Außerdem geht die Abmahnung wohl zum größten Teil gegen Vivendi.
Post 27.01.2005, 23:02 Uhr
# 7
Trineas
ON
Zitat:
Unter dem Begriff "Internetverbindung" versteht der Durchschnittsverbraucher lediglich, das, wie bei allen gängigen Singleplayerspielen, das Spiel von jeglichem Internetzugang aus betrieben werden kann.


Also auf meiner Packung steht Internet Verbindung unter den Mindestvoraussetzungen. Wenn ich die Mindestvoraussetzungen nicht erfülle, wird das Spiel nicht bei mir laufen. Also versteh ich das Problem nicht.
Post 27.01.2005, 23:02 Uhr
# 8
Nukolar
ON
Zitat:
Original von bommel

jo super News ...hier bekommt man mal mit was alles so passiert um uns in der Welt !

AberAn deren stelle würde ich ja den text ändern ...weil so wie ich das verstehe , müssten Sie 1 700 000 mal 6000€ zahlen ..das wären : 10 200 000 000 also 10 Milliarden 200 Millionen . Ich glaube kaum das Sie dieses Geld aufbringen können .

Weil 1 700 000 verkaufte Exemplare a rund 50€ nur 85 Millionen ( 85 000 000 ) wären .



Oder versteh ich hier komplett was falsch ?


Gruß
bommel


Also ich denke mal das pro Vergehen ist anders gemeint als du annimmst, nämlich wegen der Kennzeichnug von der Internetverbindung usw. also bedeutend weniger als deine 10 Milliarden.

Außerdem hat valve in DE nicht 1 700 000 Stück verkauft sondern 250 000 oder so
Post 27.01.2005, 23:20 Uhr
# 9
Koraktor
ON
Zitat:
Original von Trineas

Also auf meiner Packung steht Internet Verbindung unter den Mindestvoraussetzungen. Wenn ich die Mindestvoraussetzungen nicht erfülle, wird das Spiel nicht bei mir laufen. Also versteh ich das Problem nicht.


Das ist irgendwie gerade das seltsame.
Die Verbrauchschützer scheinen ja die Verbraucher vor deren eigener Dummheit schützen zu müssen.
Post 27.01.2005, 23:45 Uhr
# 10
Frapl
ON
Ich habe nichts gegen Steam, schließlich habe ich mir das Silber Paket gekauft, aber auf den Packungen in den Läden ist die Steam-Geschichte tatsächlich nicht sonderlich gut gekennzeichnet. Das habe ich schon gedacht, als ich mir die Packung im Laden angesehen habe.

Teilweise haben Händler hier am Ort selbstgemalte Hinweise auf die Packungen angebracht. Das hätte eben vom Hersteller bzw. Vivendi (weil Retail Vertrieb) kommen müssen.

Finde ich gut, dass da mal jemand offiziell denen eins auf die Nuss gibt. ;)
Post 28.01.2005, 00:38 Uhr
# 11
BTeam
ON
So Ungerechtfertig sind die Forderungen gar nicht. Gesetz ist Gesetz.
Die Beschriftung der Verpackung ist wirklich „Etwas“ dürftig, wenn ja „wenn“ man nicht schon vorher weis was Steam ist und wie es arbeitet.

Das mit der SSA/AGB ist im Grunde auch gerechtfertigt.
Ich meine bei 4 Millionen Entwicklungskosten wären sich sicher noch ein paar Hunderter für eine ordentlich Übersetzung drin gewesen. Nicht jeder kann fließend englisch lesen.
Bin mal gespannt wie sich das Weiterentwickelt.
Post 28.01.2005, 01:42 Uhr
# 12
scube
ON
Zitat:
Original von BTeam

So Ungerechtfertig sind die Forderungen gar nicht. Gesetz ist Gesetz.
Die Beschriftung der Verpackung ist wirklich „Etwas“ dürftig, wenn ja „wenn“ man nicht schon vorher weis was Steam ist und wie es arbeitet.

Das mit der SSA/AGB ist im Grunde auch gerechtfertigt.
Ich meine bei 4 Millionen Entwicklungskosten wären sich sicher noch ein paar Hunderter für eine ordentlich Übersetzung drin gewesen. Nicht jeder kann fließend englisch lesen.
Bin mal gespannt wie sich das Weiterentwickelt.


Die entwicklung kostete weit mehr als 40 Millionen (stand vor dem SourceCode Klau) DOLLAR
Post 28.01.2005, 09:13 Uhr
# 13
Frapl
ON
Zitat:
Original von SwissError

Die entwicklung kostete weit mehr als 40 Millionen (stand vor dem SourceCode Klau) DOLLAR


Na, auch wenns Euro gewesen wären eine Übersetzung des Textes hätte doch da noch drin sitzen müssen. ;)
Post 28.01.2005, 09:59 Uhr
# 14
Hans
ON
Die Verbraucherschützer sind ja doch für was gut...
Nur hätte die Strafe höher ausfallen müssen, die Amerikaner sind doch alles nur Abzocker. Inner USA wäre valve und vevendi jetzt geschichte ;)
Post 28.01.2005, 11:19 Uhr
# 15
Caboto
ON
Zitat:
Original von Hans

[...] Inner USA wäre valve und vevendi jetzt geschichte ;)


Und das wäre nach deinem Geschmack?
Post 28.01.2005, 12:03 Uhr
# 16
Ch4r1!3
ON
Ich sage nur eins man kann doch nicht das so umändern das alle die jetzt HL² haben noch was bezahlen müssen wir haben das spiel gekauft so wie es da steht und der preis war 45-50€ vielleicht auch was weniger oder mehr!!!

>D
Post 28.01.2005, 12:08 Uhr
# 17
Caboto
ON
Zitat:
Original von Dabel

Ist mir eigentlich egal der scheiss...
Wenns was kostet meld ich mich ab


Zitat:
Original von Ch4r1!3

Ich sage nur eins man kann doch nicht das so umändern das alle die jetzt HL² haben noch was bezahlen müssen wir haben das spiel gekauft so wie es da steht und der preis war 45-50€ vielleicht auch was weniger oder mehr!!!

>D


Hab ich was verpasst oder lest ihr andere News als ich? Ich glaub eher letzteres...
Post 28.01.2005, 12:35 Uhr
# 18
NixMuss
ON
Sowas hab ich doch geahnt .:
http://www.hlportal.de/?sec=hl2www.giga.de&site=news&do=shownews&news_id=2542

Kommentar Nr.13 ^^^ JA JA der Fiscus !!
Post 28.01.2005, 14:34 Uhr
# 19
e-freak
ON
Welche USK hat HL2 in Deutschland, ja 18
18 jährige können Englisch, wenn sie es bis dahin in die neunte Klasse geschafft haben... oder?
Post 28.01.2005, 15:43 Uhr
# 20
Frapl
ON
Zitat:
Original von freak

Welche USK hat HL2 in Deutschland, ja 18
18 jährige können Englisch, wenn sie es bis dahin in die neunte Klasse geschafft haben... oder?


Nicht zwingend. Mein Vater z.B. kann kein Englisch. ;)
Post 28.01.2005, 17:47 Uhr


Seiten (2):  [1] 2 »


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