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    NEWS 

Steam

Valve führt 14-tägiges Rückgaberecht ein

02.06.2015 | 20:08 Uhr | von Trineas
10.940 Hits
23 Kommentare
1 viewing
Mitte März hat Erik Johnson von Valve gelobt, dass sich in diesem Jahr der oft kritisierte Steam-Support deutlich verbessern soll. Zweieinhalb Monate später demonstriert Valve nun offenbar, dass es sich dabei keineswegs um ein leeres Versprechen handelte. Das Unternehmen hat nicht nur ein komplett neues Support-System eingeführt, es gibt ab sofort auch eine Geld-Zurück-Garantie für Einkäufe auf Steam. Das betrifft sowohl Spiele, Programme, DLC als auch Ingame-Items.

Nutzer müssen dafür keinen Grund angeben, es ist also egal ob das Spiel nicht funktioniert, die Hardware nicht ausreicht oder man das Spiel schlicht und einfach nicht mag, man erhält trotzdem den vollen Verkaufspreis zurück. Natürlich gibt es auch Einschränkungen, um das System vor Missbrauch zu schützen: Spielt man das Spiel oder den DLC länger als zwei Stunden oder wird man in einem Multiplayerspiel von VAC gebannt, verfällt das Rückgaberecht. Alle Informationen und Details zum Rückgaberecht findet ihr auf dieser Seite.

Zitat:
Original von Valve

Sie können eine Rückerstattung für nahezu jeden Einkauf auf Steam auslösen—aus jeglichem Grund. Vielleicht kann Ihr PC die Hardware-Anforderungen nicht erfüllen; oder vielleicht haben Sie ein Spiel unabsichtlich gekauft; vielleicht haben Sie ein Spiel auch nur für eine Stunde gespielt und mochten es nicht.

Das ist nicht entscheidend. Valve wird, auf Anfrage per help.steampowered.com, eine Rückerstattung für jeglichen Grund auslösen, sofern die Anfrage innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Einkaufsdatum gestellt wurde und das Spiel nicht länger als zwei Stunden gespielt wurde. Es gibt hierzu untenstehend noch weitere Informationen, aber falls Sie diese Kriterien nicht erfüllen, dann können Sie dennoch eine Rückerstattung beantragen, und wir schauen uns Ihren Fall gerne an.


Dort stellt Valve auch klar, dass das System dafür konzipiert wurde das Risiko für Käufer zu minimieren, nicht als Mittel um kostenlose Spiele zu ergattern. Bei Missbrauch der Funktion behält sich Valve deshalb das Recht vor, diese nicht länger für den entsprechenden Nutzer anzubieten. Das Unternehmen stellt übrigens fast schon augenzwinkernd klar, dass man es nicht als Missbrauch betrachtet, wenn Nutzer ein zum vollen Preis gekauftes Spiel zurückgeben und es sich gleich danach in einem Sale für weniger Geld noch einmal kaufen.

Die Rückgabe erfolgt über das zuvor erwähnte neue Support-System, das nun unter help.steampowered.com zu finden ist. Für die Nutzung muss kein eigenes Support-Konto mehr erstellt werden, außerdem erfolgt die Bearbeitung automatisch - ein großer Kritikpunkt waren bisher die langen Wartezeiten. Nach einer Woche wird, sofern die Bedingungen erfüllt sind, das Geld zurückgebucht oder falls das nicht möglich ist (etwa bei Käufen mittels Paysafecard) auf die Steam Wallet übertragen.
Umfrage:

Hast du schon einmal ein Spiel auf Steam gekauft, das du aus irgendeinem Grund gerne retourniert hättest?



Kommentare (23)
Kommentar schreiben | Erweiterten Kommentar schreiben | Kommentare im Forum Seiten (2):  « 1 [2]


# 21
Jasiri
ON
Zitat:
Original von HorstMcDonald

Wurde ja auch höchste Zeit. Valve ist ja so toll und hat das bestimmt vollkommen freiwillig und ohne Druck von außen gemacht.


<°)))o><
Post 04.06.2015, 12:18 Uhr
# 22
Green-Rabbit
ON
Zitat:
Original von HorstMcDonald

Zitat:
Original von Trineas

Natürlich war sie das: http://www.hlportal.de/?site=news&do=shownews&news_id=10249


Da steht nichts von einem gültigen Gerichtsurteil, oder? Ich lese da jedenfalls nur etwas über die Meinung von EINEM Rechtsanwalt. Und deren Meinungen gehen berufsbedingt bekanntlich oft weit auseinander.

Viel interessanter ist da eher, dass die EU langsam wegen diesen Themen in die Gänge kommt und etwas dagegen unternehmen will. Richtig so!


Es braucht auch kein Extraurteil wenn das Gesetz die Ausnahme bereits regelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html
Zitat:
(5) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher

1.
ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
2.
seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.


Die EU die "langsam in die Gänge kommt" hat ganz bewusst bei digitalen Gütern die Möglichkeit gegeben auf das Widerrufsrecht verzichten zu können. Die entsprechende Klausel in den Steam AGB ist also absolut rechtsgültig, wenn dann braucht es ein Urteil um diese Gültigkeit zu widerlegen.
Post 04.06.2015, 14:36 Uhr
# 23
B☢t
ON
Nett, wie sieht es bei Vorbestellungen aus?
Edit:
Findet man auf der Seite,
Zitat:
Rückerstattungen zu Vorbestellungen

Sofern Sie einen Titel auf Steam vorbestellen (und hierfür im Voraus schon gezahlt haben), werden Sie jederzeit vor der Veröffentlichung des betreffenden Titels eine Rückerstattung auslösen können. Rückerstattungen innerhalb von 14 Tagen nach der Veröffentlichung und mit einer Spielzeit unter 2 Stunden stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung.


In 10-20 Jahren gibt es dann vielleicht, aber auch nur vielleicht eine Alterzertifizierung :rolleyes:
Post 05.06.2015, 15:23 Uhr


Seiten (2):  « 1 [2]


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