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Steam

Australische Behörde verklagt Valve

29.08.2014 | 10:55 Uhr | von Trineas
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2 Kommentare
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Die Australian Competition and Consumer Commission (ACCC) hat laut Medienberichten den Steam-Betreiber Valve verklagt. Grund dafür sind Differenzen bei der Rückgabepolitik der Distributionsplattform. Valve würde australischen Konsumenten einen falschen oder irreführenden Eindruck geben, welchen Anspruch sie hätten. Zwar räumt der Kläger ein, dass im Steam Subscriber Agreement sehr wohl von Ausnahmen bei entsprechender Gesetzgebung die Rede ist, dort würde allerdings alles mögliche über Garantie und Rückgabe stehen, dass seiner Meinung nach ein einzelner Disclaimer nicht ausreicht.

Obwohl man nun die Gerichte angerufen hat, hofft die ACCC weiterhin auf eine Einigung mit Valve außerhalb des Gerichtssaals. Bei entsprechender Kooperation könnte die Sache innerhalb von zwei Monaten erledigt sein. Andernfalls könnte es eine Entscheidung erst in zwei Jahren geben. Valve selbst hat in Form von Doug Lombardi zur Klage Stellung genommen und deutet dabei an, mit der Organisation zusammenarbeiten zu wollen: "Wir unternehmen alles um mit der australischen Behörde in dieser Sache zu kooperieren, während wir weiterhin unsere Steam-Dienste auf der ganzen Welt anbieten. Das inkludiert auch australische Spieler."

Kommentare (2)
Kommentar schreiben | Erweiterten Kommentar schreiben | Kommentare im Forum Seiten (1):  [1]


# 1
ReBoot
ON
Hä? Auf Steam wird zu keinem Zeitpunkt irgendein Rückgaberecht zugesichert. Wo sollen da widersprüchliche Angaben sein?
Post 29.08.2014, 11:23 Uhr
# 2
Butthead
ON
hier auf deutsch: http://store.steampowered.com/subscriber_agreement/german/

problem ist halt alle länder unter einen hut zu bekommen, mit ihren rechten und vorschriften. normal müsste valve doch für jedes land einen eigenen nutzungsvertrag aufsetzen, oder!?

den spaß mit den verklagen wegen uneindeutiger agb`s und co hat schland doch auch schon mal versucht!?
die ausis sind aber auch etwas speziel mit ihren jugendschutz und handelsverträgen.
Post 29.08.2014, 12:38 Uhr


Seiten (1):  [1]


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