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Forum > Half-Life Portal > News > Steam: Valve führt 14-tägiges Rückgaberecht ein
Status: Offen
24 Beiträge
Letzter Beitrag Seiten (2):  « 1 [2]


Autor Beitrag
# 16
Nachricht offline
Vortigaunt
662 Punkte
Dabei seit: 30.03.2008
190 Beiträge
Was man nicht vergessen darf das es sich hierbei um ein freiwilliges Rückgaberecht handelt, beim Kauf eines Spiel bestätigt man immernoch das man auf das gesetzliche Widerrufsrecht verzichtet.

"Durch Klicken auf die unten stehende Schaltfläche zum Fortsetzen stimmen Sie zu, dass Valve Ihnen sofort den Zugang zu diesen digitalen Inhalten gewährt, ohne die vierzehntägige Widerrufsfrist abzuwarten. Sie verzichten damit ausdrücklich auf Ihr Widerrufsrecht."

Von daher denke ich das es da nicht viel Druck gab, die Gesetze waren da doch eindeutig, was ja auch von mehreren Anwälten bestätigt wurde.
(Gerichtsverfahren sowie der in den GameStar Video)
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von GermanDarknes am 03.06.2015, 17:13]
03.06.2015, 17:12 Uhr Anzeigen
# 17
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 05.03.2012
80 Beiträge
Zitat:
Original von GermanDarknes

Was man nicht vergessen darf das es sich hierbei um ein freiwilliges Rückgaberecht handelt, beim Kauf eines Spiel bestätigt man immernoch das man auf das gesetzliche Widerrufsrecht verzichtet.


Die Klausel war nie rechtsgültig.
04.06.2015, 02:01 Uhr Anzeigen
# 18
HLP - Ehrenmember
Nachricht offline Admin
Thread-Starter
Nihilanth
11.193.212 Punkte
Dabei seit: 20.04.2004
8.927 Beiträge
Natürlich war sie das: http://www.hlportal.de/?site=news&do=shownews&news_id=10249
04.06.2015, 08:03 Uhr Anzeigen
# 19
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 03.02.2013
127 Beiträge
Sie ist rechtsgültig, was dem gesetzten Signal seitens Valve gegenüber dem Kunden nicht den geringsten Abbruch tut. Im Gegenteil.

Geschickt an der Rechtsungültigkeit vorbei. Dem Kunden den Stinkefinger zeigen oder besser gesagt: Der Kunde soll sich selbst den Stinkefinger zeigen (indem er zustimmt). Valve-like at its best.
04.06.2015, 09:30 Uhr Anzeigen
# 20
Nachricht offline
Hound Eye
331 Punkte
Dabei seit: 06.09.2012
464 Beiträge
Zitat:
Original von Trineas

Natürlich war sie das: http://www.hlportal.de/?site=news&do=shownews&news_id=10249


Da steht nichts von einem gültigen Gerichtsurteil, oder? Ich lese da jedenfalls nur etwas über die Meinung von EINEM Rechtsanwalt. Und deren Meinungen gehen berufsbedingt bekanntlich oft weit auseinander.

Viel interessanter ist da eher, dass die EU langsam wegen diesen Themen in die Gänge kommt und etwas dagegen unternehmen will. Richtig so!
04.06.2015, 12:03 Uhr Anzeigen
# 21
Nachricht offline
Hound Eye
207 Punkte
Dabei seit: 19.01.2011
466 Beiträge
Ich denke das Problem bei der Klausel war mangelnde Kommunikation und eine erwartete, aber nicht dargestellte Kulanz im Service seitens Valve.

Die Kunden haben einfach erwartet, dass Valve sich zwar rechtlich absichtert, Ihnen aber dennoch nicht das Gefühl gibt hängen zu bleiben. Ich denke, hätte Valve sofort diesen "neuen" Service implementiert/angekündigt, dann hätte wohl kein Schwein diese Klausel bemerkt, noch interessiert. Da es so einseitig rüberkam, haben sich auch wohl einige so verprellt gefühlt. Recht haben und im Recht sein, wirft hier wohl auf beiden Seiten eine nicht ganz klare Position in Sachen Vertrauen auf.

Das bedeutet meiner Meinung nach, dass mindestens Valve's Vorgehen so etwas zu Implementieren hätten besser mitteilen müssen. Aufjedenfall war der Sevice ja wohl bereits geplant. Ansonsten sind sie wirklich auf diese Reaktionen eingegangen. Aber ich bezweifle das eher, da diese Diskussion doch eig nur in Deutschland stattfand, oder?

Generell denke ich das Valve natürlich auf Druck von außen reagiert (berechtigt, oder nicht)! Habt ihr das mit den "Bezahlmods" schon wieder vergessen? Außerdem wissen die ganz genau welchen Ruf sie zu verlieren haben oder welcher dabei bröckeln kann.

Beste Grüße
Frohman
04.06.2015, 12:08 Uhr Anzeigen
# 22
HLP - Redakteur
Nachricht offline Admin
Ichthyosaur
12.933 Punkte
Dabei seit: 21.07.2004
3.582 Beiträge
Zitat:
Original von HorstMcDonald

Wurde ja auch höchste Zeit. Valve ist ja so toll und hat das bestimmt vollkommen freiwillig und ohne Druck von außen gemacht.


<°)))o><
04.06.2015, 12:18 Uhr Anzeigen
# 23
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 29.11.2010
47 Beiträge
Zitat:
Original von HorstMcDonald

Zitat:
Original von Trineas

Natürlich war sie das: http://www.hlportal.de/?site=news&do=shownews&news_id=10249


Da steht nichts von einem gültigen Gerichtsurteil, oder? Ich lese da jedenfalls nur etwas über die Meinung von EINEM Rechtsanwalt. Und deren Meinungen gehen berufsbedingt bekanntlich oft weit auseinander.

Viel interessanter ist da eher, dass die EU langsam wegen diesen Themen in die Gänge kommt und etwas dagegen unternehmen will. Richtig so!


Es braucht auch kein Extraurteil wenn das Gesetz die Ausnahme bereits regelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html
Zitat:
(5) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher

1.
ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
2.
seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.


Die EU die "langsam in die Gänge kommt" hat ganz bewusst bei digitalen Gütern die Möglichkeit gegeben auf das Widerrufsrecht verzichten zu können. Die entsprechende Klausel in den Steam AGB ist also absolut rechtsgültig, wenn dann braucht es ein Urteil um diese Gültigkeit zu widerlegen.
04.06.2015, 14:36 Uhr Anzeigen
# 24
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 03.05.2015
20 Beiträge
Nett, wie sieht es bei Vorbestellungen aus?
Edit:
Findet man auf der Seite,
Zitat:
Rückerstattungen zu Vorbestellungen

Sofern Sie einen Titel auf Steam vorbestellen (und hierfür im Voraus schon gezahlt haben), werden Sie jederzeit vor der Veröffentlichung des betreffenden Titels eine Rückerstattung auslösen können. Rückerstattungen innerhalb von 14 Tagen nach der Veröffentlichung und mit einer Spielzeit unter 2 Stunden stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung.


In 10-20 Jahren gibt es dann vielleicht, aber auch nur vielleicht eine Alterzertifizierung :rolleyes:
[Beitrag wurde 2x editiert, zuletzt von B☢t am 05.06.2015, 15:24]
05.06.2015, 15:23 Uhr Anzeigen
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