Wenn ich mich zwischen cut-version und illegal-uncut entscheiden soll dann würde ich für die illegale Version entscheiden. Import ist auch möglich allerding MW2 kann man in Deutschland nicht mehr aktivieren, also dann greife ich zur illegalen Version, einfach ist das.
@Trineas
Danke für die Erläuterung, ich glaube jetzt hab ich es so langsam kapiert.
Trotzdem bleibt es doch aber in der Praxis das Gleiche. Das nur Volljährige Zugang zu den Spielen haben, sollte eig. schon über die Zahlungsmethoden gesichert sein, trotzdem können sich Minderjährige einfach das/die Konto/Karte von ihren Eltern oder Freunden leihen und so Spiele über Steam kaufen.
Das neue System dürfte ähnlich leicht zu umgehen sein, indem man einfach einen Volljährigen kaufen lässt.
Das interessiert nur den deutschen Medienschutz dann kaum mehr. Wenn man ein AVS hat, dass dem Jungendmedienschutz-Staatsvertrag konform ist, dann sagt hier in Deutschland keiner mehr was. Ob das möglich ist, dass zu umgehen ist eine andere Sache, aber man könnte auch argumentieren, dass so dann wenigstens die Eltern Bescheid wissen, dass die Kinder solche Spiele spielen. Denn Verifikation selbst müsste auf jeden Fall vom Elternteil durchgeführt werden.
Zitat: Original von F1ux
Zitat: Original von ConiKost
genauso die Geschichte mit MW2 Uncutaktivierung. Valve hat sowas mit Steam überhaupt ermöglicht..
Erstmal sollte man bedenken, dass der Import und Verkauf von Liste-B-Spielen illegal ist, von daher war diese Unterbindung völlig richtig, um sich seitens Activision vor rechtlichen Problemen zu schützen. [...]
Das ist auch ein Problem bei der ganzen Sache: Zu viel Halbwissen.
Liste B Titel zu importieren ist als Privatperson genauso wenig illegal wie Titel der Liste A oder gar USK 18-Spiele. Bei der Liste B besteht nur die Gefahr, dass es später noch beschlagnahmt wird, wodurch der Besitz dann doch illegal wird. Aber für weder den ausländsichen Händler noch für einen selbst, ist der Import in irgendeinerweise illegal.
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[Beitrag wurde 2x editiert, zuletzt von ultio am 11.08.2010, 13:05]
trineas wenn ihr (hoffentlich) auf der gamescom seit, fragt doch mal die leute von valve, ob die das machen würden. auch ob man nachträglich spiele entschneiden lassen kann.
wieso erwähnen fan seiten von spielen bei umfragen solcher art immer
( möglicherweise einige Euro Kosten) wenn valve im grunde jetzt sieht das jeder "ja sofort" sagt wären sie ja dumm dafür kein geld zu verlangen. aber was sollten da für kosten aufkommen wenn man seinen perso vorlegt...
@ ultio
Liste B heisst beschlagnahmt! Der Besitz ist auch dann nicht verboten, es darf nur nicht mehr in Deutschland verkauft werden. Also laber keinen Mist.
@ ultio
Liste B heisst beschlagnahmt! Der Besitz ist auch dann nicht verboten, es darf nur nicht mehr in Deutschland verkauft werden. Also laber keinen Mist.
Nein, heißt es eben nicht. Beschlagnahmt heißt beschlagnahmt. Liste B ist im Grunde wie Liste A, nur dass die BPjM vorschlägt, dass der Titel beschlagnahmt werden soll. Dazu kommt dann noch ein Gericht, was das dann auch beurteilen muss. Es gibt genug Spiele, die auf Liste B sind, aber nicht beschlagnahmt wurden. Diese werden dann auch teilweise wieder auf Liste A zurückgesetzt.
@senfmann:
Doch, solche Sachen kosten was, ein Online-AVS nämlich zum Beispiel 2,50€ - 4€ pro Person. Mag zwar nicht allzu viel sein, aber das summiert sich ja.
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[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von ultio am 11.08.2010, 14:02]
Valve könnte mit der Post arbeiten wie Lovefilm, indem man selber ein Postident ausdruckt und ausfüllt.
Dann geht man zur Postfiliale mit seinem gültigen Ausweis oder Reisepass und lässt sich dort Identifizieren. Valve könnte dafür 5-10€ verlangen. So wäre sichergestellt dass keine Rotznase USK 18 und Uncut spiele kauft.
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von ovanix am 11.08.2010, 15:59]
ich finds immer noch erstaunlich dass es Leute gibt die denken beschlagnahmt heißt verboten.
Nein, die Nicht-USK Version von Modern Warfare 2 und L4D2 sind in Deutschland NICHT verboten.
Ich wäre SOFORT dabei und würde auch gerne dafür zahlen. Keine lust mehr auf Zensurdeutschland. Ach, und beschlagnahmt heißt nicht Verboten. Bitte keinen Müll verbreiten.
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von akölfioiasdafvs am 11.08.2010, 16:55]
Warum sollte ich Geld für eine Altersverifikation ausgeben, wenn ich das Spiel sowieso billiger entweder bei Amazon oder durch Kanadier (mit Wechselkurs, nochmal billiger) kriege?
78% denken wohl nicht mit.
Weekend Deals zum Beispiel? Oder bei Spielen, die es zwar bei Steam gibt, aber kein Steamwork nutzen und deswegen in der Ladenversion Steam nicht haben. Denn, ja, es gibt Leute die ihre Spiele bei Steam haben wollen.
So einer bin ich Ich mag meine Spiele in Steam...habe seit Monaten keine Box mehr gekauft. (außer Steamworks-Spiele)
Zum Thema:
Wäre schon ganz nett. Aber ich glaube dafür gibt es zu wenige deutsche Steamkunden. Valve hat damit ja auch einen Aufwand...
Der Aufwand wäre es mir wert, meinetwegen auch ein paar Euro. Dauert zwar noch ein halbes Jahr, bis ich 18 bin, aber sowas kommt ja auch nicht über Nacht (vor allem nicht bei Valve )
Das ist auch ein Problem bei der ganzen Sache: Zu viel Halbwissen.
Liste B Titel zu importieren ist als Privatperson genauso wenig illegal wie Titel der Liste A oder gar USK 18-Spiele. Bei der Liste B besteht nur die Gefahr, dass es später noch beschlagnahmt wird, wodurch der Besitz dann doch illegal wird. Aber für weder den ausländsichen Händler noch für einen selbst, ist der Import in irgendeinerweise illegal.
Ganz richtig ist das aber auch nicht. Denn der reine Privat-Besitz ist auch bei beschlagnahmten Medien NICHT strafbar! Auch das private Anschauen des beschlagnahmten Mediums ist NICHT strafbar, strafbar ist jedoch, wenn ich das Medium einer anderen Person zeige (z. B. Freunde, etc). Das KAUFEN ist auch NICHT strafbar, solange ich das nicht mache, um das Medium zu verbreiten, vorzuführen, etc. Jedoch macht sich der VERKÄUFER strafbar! Strafbar ist daher Verkauf, Verschenken, Vorführen, etc etc pp.
Selbst wenn ein Altersverifikationssystem eingeführt werden sollte dürften in Deutschland trotzdem nur die Versionen der Spiele verkauft werden, die auch im Laden um die Ecke erhältlich sind, also im Zweifelsfall die Geschnittenen.
Klar git es bisher keine feste Regelung, aber Valve hält sich ja auch bisher an die Maßgaben in Deutschland und muss sich auch daran halten.
Sollten Sie das nicht tun, wird da in kürzester Zeit von seiten der Politik irgendwas nachgeliefert, dass Valve in Deutschland komplett an die deutschen Richtlinien gebunden ist. Soviel ist mal sicher.
Selbst mit Verifikationssystem wird es keine ungeschnittenen Spiele im deutschen Steamstore geben ... im Laden um die Ecke bekommen man ja mit Perso auch nur die DR-Versionen ...
Es wird nach wie vor nur der Import oder die Steam-Gift-Funktion bleiben.
Ich finde dieses ganze Geschrei nach uncut-Spielen im Steam also völlig "fürn Hintern", da man hier nach wie vor am Jugendschutzgesetzt selbst was ändern muss.