Zitat: Original von RATman Natürlich habe ich ein Recht auf einen Arbeitsplatz. Ich kann mir Arbeit suchen, und wenn ich eine gefunden habe, kann ich da arbeiten. Ein Arbeitgeber darf mir nicht ohne Grund (oder den falschen Gründen) den Arbeitsplatz verwehren. Wenn etwas erlaubt ist, hat man auch das Recht dazu. Das heist, es ist nicht verboten. |
Nein, eben nicht.
Du hast das Recht auf freie Berufswahl und menschenwürdige Arbeit.
Du hast aber NICHT das Recht auf einen ArbeitsPLATZ.
Das findet sich nicht im Grundgesetz oder sonstigen Rechtstexten.
Denn das Recht auf einen ArbeitsPLATZ würde bedeuten, dass jeder Arbeitslose den Staat verklagen kann, da er ihm keine Arbeit besorgt.
Dieses Recht gibts so gut wie gar nicht auf der Welt. In der DDR gab es das jedoch. Das kann dazu führen, dass Menschen am Ende Arbeit verrichten müssen, die sie nicht wollen sondern zugeteilt bekommen.
Und wo das alles in der DDR hingeführt hat, wissen wir ja..
EDIT:
Zitat: Original von RATman Wenn etwas erlaubt ist, hat man auch das Recht dazu. Das heist, es ist nicht verboten. |
Nein, das ist nicht zu verwechseln. Ich nehme nochmal das Beispiel von vorhin:
Es ist erlaubt, vom Nachbarn begrüßt zu werden. Ich habe aber nicht das Recht darauf, dass mich mein Nachbar jedes mal begrüßt.