"Du kannst doch nicht alles in den Text hineininterpretieren, was da NICHT steht, und das was da steht vöiilg ignorieren o.O"
Naja, du tust doch aber letztendlich auch nix anderes und legst den Urteilsspruch so aus, wie du ihn verstehst und auffasst (ist nicht böse gemeint. )
Aber hier steht ja letztendlich nur, dass ein Unternehmen sich nicht dem Wiederverkauf als Tätigkeit durch den Konsumenten, widersetzen kann (sprich: er kann nicht dagegen klagen, wenn ein Konsument gebrauchte Lizenzen weiterverkauft).
Wie es sich aber verhält, wenn ein Verkauf von vorneherein gar nicht erst möglich ist (wie es eben bei Steam und Co aufgrund der Accountbindung so ist), darauf wird hier keinerlei Bezug genommen.