Zitat: Original von Trineas Nirgendwo wurde gesagt, dass X dies nicht mit einem Accountsystem oder ähnlichem de facto oder völlig verhindern kann. Es wurde nur festgestellt, dass X Y nicht dafür verklagen kann. Das war alles. |
Hmm... keine Ahnung woher du deine Informationen hast, aber in dem Urteilstext steht was anderes, nämlich:
"Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner „gebrauchten“ Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen
Das ausschließliche Recht zur Verbreitung einer derart lizenzierten Programmkopie erschöpft sich mit dem Erstverkauf"
Du kannst doch nicht alles in den Text hineininterpretieren, was da NICHT steht, und das was da steht vöiilg ignorieren o.O
Schließlich steht auch NICHT drin, das das keiner verhindern darf, indem er dir die Augen aussticht und deine Finger abhackt um den Verkauf zu verhindern.
Deswegen ist das noch lange nicht legal.
Valve darf sich dem Weiterverkauf nicht wiedersetzen. Nicht technisch, juristisch oder sonstwie. NICHT ist da relativ eindeutig!
Sie tun es aber trotzdem indem sie
- einem verbieten mehrere Accounts anzulegen, damit man seine Lizenz samt Account verkaufen könnte
- den Verkauf des Accountes überhaupt verbieten, da der einem nicht gehört, sondern Valve
- Accounts sperren, sobald ein Verkauf bemerkt wurde
- Accounts sperren sobald bemerkt wird, das sie ein und derselben Person gehören
usw.
Valve hat alle technischen und juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft, um sich gegen einen Verkauf der Lizenzen zu wiedersetzen. Verklagt haben die noch nie jemanden deswegen. Wozu auch, die sperren einfach rotzfrech den Account und gut ist.