Zitat: Original von RATman Ich habe das Recht, meine Software zu verkaufen, allerdings ist keiner Verpflichtet mir diese abzunehmen. Es hat niemand das Recht mir den Verkauf zu untersagen, bzw, den unmöglich zu machen. Das lässt sich noch weiter reduzieren: Laut EuGH ist es erlaubt seine Lizenzen weiter zu verkaufen. |
Eben nicht. Nochmal ganz einfach erklärt: X hat Software an Y verkauft. Y hat diese Software dann weiter an Z verkauft. X meinte daraufhin zu Y: "Hey, das darfst du nicht, wir verklagen dich!" Das Gericht hat aber festgestellt: "Doch, Y darf das." Nirgendwo wurde gesagt, dass X dies nicht mit einem Accountsystem oder ähnlichem de facto oder völlig verhindern kann. Es wurde nur festgestellt, dass X Y nicht dafür verklagen kann. Das war alles.
Wenn es dir also irgendwie gelingen sollte Steam-Spiele weiterzuverkaufen, dann kann Valve dich dafür nicht verklagen. Das sagt das Urteil aus, sonst nichts.