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Autor Beitrag
# 1
Nachricht offline
Shock Trooper
7.054 Punkte
Dabei seit: 28.06.2008
2.500 Beiträge
Zitat:
Original von [CIA]6339

Wie heisst's eigentlich richtig? AGB, AGBs, AGB's, 468z


Die AGB, auch im Plural. Ist bei den meisten dieser Abkürzungen so. Kein "s".


Darf ich sagen, dass ich bei dieser Debatte einer dritten Partei angehöre?
Ich finde es gut, dass der Verbrauchschutz sich der Sache annimmt um das eindeutig zu klären, finde aber ebenso, dass dieses ins Bashing gegen Valve oder Verteidiger nicht sein sollte. Da es sich hier um eine prinzipielle Sache handelt, sollte sich dieser angenommen werden, aber Valve hat noch kein "Verbrechen" begangen, weswegen der harsche Ton von einigen wenigen nicht angebracht ist.

Zitat:
Original von RATman

Wenn hier in Europa erlaubt ist, seine Software zu verkaufen, dann habe ich das auch zu dürfen ohne das mich die Firma aus Amerika daran hindert.


Hier wird wieder der selbe Fehler begangen. Dass etwas erlaubt ist, heißt nicht, dass man das Recht dazu hat. Es ist in Deutschland erlaubt zu arbeiten, aber keiner hat das Recht auf einen Arbeitsplatz. Ich darf meine Nachbarn auf der Straße grüßen, doch weder sie noch ich haben das Recht darauf, gegrüßt zu werden.

Zitat:
Original von RATman

Oder anders herum. Valve hat seine Software auf MEINEM Rechner. Auf meinem Rechner habe ICH das Hausrecht.


Nein. Du darfst dort keine Kinderpornographie haben (Strafrecht). Du darfst dort keine urheberrechtlich geschützte Software modifizieren oder vervielfältigen (Zivilrecht).

Zitat:
Original von RATman

Ich glaube du darfst da etwas nicht verwechseln. Denn ob nun hier im Forum oder in dem Lokal: wenn du für etwas gezahlt hast, dann kann man dir das nicht einfach wegnehmen, solange du nichts falsch gemacht hast.


Das stimmt. Allerdings hat man hier schon etwas "falsch" gemacht. Man hat den SSA, Teil eines Kaufvertrages, nicht zugestimmt.
Inwiefern das falsch ist, muss ein Gericht entscheiden.

Meine Prognose:
Wie auch oft vorgeschlagen, wird vermutlich bei Nichtzustimmen der Steam Account unfähig des weiteren Erwerbs von Software gemacht, bereits erworbene Software wird nutzungsfähig bleiben.
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von Zockerfreak112 am 14.10.2012, 23:49]
14.10.2012, 23:43 Uhr Anzeigen

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