Zitat: Original von fsp In den Newskommentaren hast du erwähnt, die AGB wurden zu den Usergunsten geändert. Aber eine Einschränkung von Sammelklagen in den USA kann doch nicht als Vorteil für die User gelten? |
Das hat auf Deutschland aber keine Auswirkungen, von daher ist es irrelevant für den Verbraucherschutz.
Zitat: Hier im HLP sollte man sich die hoffentlich vorhandenen Kontakte zu Valve zu Nutze machen. Im Sinne der Community. Ihr hier könnt sicher Valve besser erreichen, um die fehlende Altersverifikation, 1€ = 1$-Problematik etc. anzusprechen. |
1. Siehe Kolumne. Das Thema AVS hat sich erledigt.
2. So eine Problematik gibt es nicht. Siehe: http://www.hlportal.de/?site=news&do=shownews&news_id=7052
Zitat: Ich kaufe im Januar ein Speil zu den AGB Version 1. Im März ändert Valve die AGB in Version 2. Folge: Ich kann, wenn ich nicht einverstanden bin, mein zu AGB Version 1 gekauftes Spiel nicht mehr spielen. Und das ist eben das große Problem. |
Aber in Version 1 steht doch drinnen, dass du nur ein limitiertes Recht hast die Spiele zu spielen und sowohl du als auch Valve den Vertrag zu jedem beliebigen Zeitpunkt beenden können. Wenn das so ein großes Problem für dich ist, warum hast du dann Version 1 überhaupt zugestimmt?