Egal wie einseitig hier Trineas oder sonst einer schreibt. Der Verbraucherschutz handelt im Sinne des Verbrauchers. Punkt. Egal wie sehr ich Valve mag - wenn's für mich "positiver" wird, ist es umso besser.
Mich wundert eh, dass Trineas hier eine Fachkundige Meinung abgeben kann. Soweit mir bekannt, reden wir hier von DEUTSCHEM Recht und nicht von dem aus Österreich. Es mag natürlich sein, dass Trineas sich hier eingelesen hat. Aber da er ebenso wenig richterliche Instanz ist wie jeder andere hier, heisst es auch für ihn "abwarten". Und für uns alle heisst es "Super Sache! AGB unterm Hintern wegziehen geht nicht. Punkt!" Auch wenn das, wie Trineas sagt, seit 2003 in den Steam AGB's steht. Das kann (ich schreibe KANN), genauso rechtswidrig sein. Selbst wenn es eines der 10 Gebote ist, kann es frech sein. Und das ich Software (in dem Fall Spiele) nicht weiterverkaufen darf und kann via Steam ist obendrauf frech. Technisch wäre das ja wohl einwandfrei machbar.