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# 1
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Bullsquid
1.049 Punkte
Dabei seit: 05.02.2005
389 Beiträge
Kann mir vorstellen, dass es schon rechtens ist, was Valve da macht.

1. Abonniert man bei Steam Nutzungsrechte auf Spiele und Valve behält sich das Recht vor, das Abonnement nach Belieben zu kündigen (wäre mal interessant zu wissen, ob diese Klausel tatsächlich gültig ist, da der Nutzer eines solchen Abonnement ja im Extremfall gleich nach dem Abschluss eines solchen Abonnements gekündigt werden könnte (was für ihn durchaus nachteilig wäre)).

2. Ist es nicht unüblich, dass bei Widerspruch bei Änderungen der AGB der Vertrag einfach gekündigt wird (sofern das möglich ist), gerade weil nicht mit jedem Einzelnen ein individuell abgestimmter Vertrag geschlossen werden kann oder es einfach unpraktikabel ist frühere AGB beizubehalten. Was ich mich da noch frage ist, ob das Vorhandensein einer Änderungsklausel ausreicht um eine plötzliche einseitige Vertragsänderung zu rechtfertigen, die bei Widerspruch gegen neue AGB letztlich in der Kündigung des Vertrages resultiert. Man könnte evtl. argumentieren, dass ohnehin das jederzeitige Kündigungsrecht seitens Valve vorbehalten wurde, sofern diese Klausel ohne weiteres auch gültig ist.

Ich schätze, dass oft einfach die falsche Vorstellung herrscht, dass man bei Steam einfach nur eine übliche Nutzungslizenz für ein Spiel erwirbt und außer Acht gelassen wird, dass bei Steam Zugänge zu diesen Nutzungslizenzen in Form von Abonnements verkauft werden.

Nachtrag: Generell fände ich einen Diff zwischen den aktuellen Nutzungsvereinbarungen und den Nutzungsvereinbarung interessant, die übrig blieben, wenn man sie in dem entsprechend anwendbaren Recht prüfen lassen würde.
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von phreazer am 17.09.2012, 19:49]
17.09.2012, 19:21 Uhr Anzeigen

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