Zitat: Original von Trineas Ich halte es für extrem problematisch, sollte sich der vzbv hier durchsetzt. Man muss sich nur mal verschiedene Szenarien vorstellen. Was, wenn etwa der Staat seine Gesetze ändert und Steam deshalb seine Nutzungsbedingungen anpassen muss? Müssen die Nutzer dann auch die Möglichkeit haben bei den alten zu bleiben, die überhaupt nicht mehr möglich, weil ungesetzlich sind? Was wenn neue Produkte oder Dienste eingeführt werden, die einfach rechtlich durch einen Zusatz in den Nutzungsbedingungen abgesichert werden müssen? Eine derartige Entscheidung würde Steam quasi auf den heutigen Stand einfrieren. Oder es müsste mehrere verschiedene Steam-Versionen, mit unterschiedlichen Features geben. Das würde ja genau dem widersprechen, weshalb Steam überhaupt erfunden wurde. Verbraucherrechte sind wichtig, aber hier handelt es sich um Technologie- und Zukunftsfeindlichkeit. Um Entscheidungen, die einen Markt lähmen könnten, nur weil manche ihn nicht verstehen. Entscheidungen, die auch all jene, die kein Problem damit haben, negativ treffen würden. Der Verbraucherschutz spielt dort eine (sehr wichtige) Rolle, wo Verbraucher bewusst getäuscht und betrogen werden. Wo Leuten das Geld aus der Tasche gezogen wird, weil sie unwissentlich etwas zugestimmt haben oder ähnlichem. Nicht bei neuen Technologien und Vertriebsformen, die halt einfach anders funktionieren als die traditionellen. Da muss man die Konsumenten aufklären (und auch dafür sorgen, dass die Unternehmen ihre Kunden aufklären), aber nicht ständig nach dem Motto "das ist neu, das war früher nicht so, also darf es so etwas in Zukunft auch nicht geben" Steine in den Weg legen. |
Naja, naja... Das ist doch Argumentativ etwas 'komisch'.
Egal was Sache ist: Wenn Valve die AGB ändert, gilt trotzdem, dass der Benutzer die Spiel die er bis dato erworben hatte, zu den alten AGB's erworben hat. Valve (und der Name ist hier zu ersetzen durch Apple, Microsoft usw.) kann nicht einfach sagen "Gut, von jetzt an hast Du Pech". Wenn mein Autohersteller (in dem Fall VW) jetzt auf einmal verkauft wird, kann auch nicht einfach der Käufer sich von allen Garantieansprüchen lossprechen. Ich habe da eine Nachfolgelösung oder Kulanzlösung zu erwarten.
Wenn nun der Staat auf einmal Gesetze ändert ist das natürlich was anderes. Dem hat sich die Wirtschaft zu beugen.
Fazit: Abmahnung mehr als gerechtfertigt!