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    NEWS 

Left 4 Dead 2

EU-Version von der BPjM indiziert

01.12.2009 | 13:06 Uhr | von Trineas
13.884 Hits
43 Kommentare
1 viewing
Wie die Website Gamestar.de berichtet, wurde der kürzlich veröffentlichte Zombie-Shooter Left 4 Dead 2 vorläufig auf die Liste der jugendgefährdenden Medien gesetzt. Innerhalb von einem Monat soll die Behörde nun entscheiden, ob der Valve-Titel auf Liste B des Index kommt. Das wäre allerdings keine große Überraschung, auch die internationale Version des Vorgänger, Left 4 Dead, ist dort bereits zu finden.



Für den Konsumenten ändert sich damit nicht viel, alle über 18-jährigen dürfen weiterhin die ungeschnittene Version importieren und spielen. Eine Beschlagnahmung, bei der auch der Verkauf an Erwachsene verboten ist und unter Strafe steht, kann nur von einem Gericht angeordnet werden. Das kommt allerdings vergleichsweise selten vor (u.a. Wolfenstein 3D, Manhunt), bisher gibt es auch keine Hinweise, dass Left 4 Dead 2 davon betroffen sein könnte.

Left 4 Dead 2

Engine: Source
Entwickler: Valve
Publisher: Electronic Arts
Release: November 2009
Plattform: PC, Xbox 360
Kaufen: Steam | Amazon

Kommentare (43)
Kommentar schreiben | Erweiterten Kommentar schreiben | Kommentare im Forum Seiten (3):  [1] 2 3 »


# 1
Kloschüssel
ON
BPjM\USK\Deutschland\Politiker-geflame in 3.. 2.. 1..
Post 01.12.2009, 13:10 Uhr
# 2
DKill3r
ON
Werds mir im Januar mal bei Amazon.co.uk bestellen, solange es nicht beschlagnahmt wird, hat man ja nichts zu befürchten, wie schon von euch gesagt.^^
Und falls sowas unwahrscheinliches doch passieren sollte, kann man es sich ja immernoch von wem aus Amerika per Steam "schenken" lassen. (Geht ja mit Manhunt auch problemlos.)

Edit: Nein, mein Beitrag ist kein Gebashe.
Post 01.12.2009, 13:12 Uhr
# 3
hannes10001
ON
Wayne...
Post 01.12.2009, 13:39 Uhr
# 4
snopper
ON
Also bin ich nun doppelt verarscht worden. Cut Version die auch noch in Deutschland indiziert wird. I am a hero!
Post 01.12.2009, 13:45 Uhr
# 5
qu4d
ON
Ich blick da nich mehr durch. Ist indiziert, klar. Darf nicht öffentlich beworben werden und frei im Laden stehen. Ist härter als FSK18.
Aber das ist dann Liste A. Ist Liste B nicht die mit VERBOTENEM Material aka Beschlagnahmung und weiteres.

:/
Post 01.12.2009, 13:45 Uhr
# 6
elchue
ON
freies deutschland adjö <.<

bitte zensiert auch noch das internet ....
Post 01.12.2009, 13:49 Uhr
# 7
hannes10001
ON
Zitat:
Original von elchue

freies deutschland adjö <.<

bitte zensiert auch noch das internet ....


Wollten se doch, aber Köhler nicht :D
Post 01.12.2009, 13:55 Uhr
# 8
Ganon
ON
Zitat:
Original von snopper

Also bin ich nun doppelt verarscht worden. Cut Version die auch noch in Deutschland indiziert wird. I am a hero!


Nein, die indizierte Version ist die unzensierte. Die zensierte deutsche hat USK 18 und kann damit nicht mehr indiziert werden.

Da wie gesagt schon Teil 1 seinerzeit im Eilverfahren auf Liste B gesetzt wurde, war eh von vornherein klar, dass das jetzt wieder passiert.
So ganz klar ist mir die Unterscheidung allerdings auch noch nicht. Liste B sind die gewaltverherlichenden Sachen, aber diese weren doch eigentlich beschlagnahmt, oder nicht? Ist Liste B dann eine Vorstufe zur eventuellen Beschlagnahme? Scheint mir wieder typische, unnötige Bürokratie zu sein...
Post 01.12.2009, 14:12 Uhr
# 9
Fear 4 Fun
ON
Lol da zensieren die das Spiel schon derbe und nun wollen sie es sogar indizieren ?
Omg wie krank ist das den !!
Typisch Deutschland . -.-
Post 01.12.2009, 14:57 Uhr
# 10
Cha.os
ON
Kurz schlau gemacht und eigentlich ist es ganz einfach. Kommen im Spiel nach Einschätzung der BPjM Inhalte vor, die in den §86, §130 ,§130A, §131 oder §184a ,b oder c dargestellt werden, dann wir das Spiel auf die B Liste gesetzt. Dann kann es für eine gerichtlichen Prüfung übergeben werden. Kommt dieses zu dem Urteil, dass nicht gegen die oben genannten Paragraphen verstoßen wird, wird das Spiel auf die A Liste gesetzt.
Wird das Spiel nicht übergeben verbleibt es auf der B Liste.

Quelle: Rechtliche Fragestellung der Listenführung

Die einzelnen Paragraphen findet man hier.

Anders ausgedrückt auf der Liste A stehen indiezierte Medien und auf der Liste B Medien die nach Meinung der BPjM beschlagtnahmt werden müssten.

Zum Thema: Ist nicht sonderlich verwunderlich. Vielleicht ein bisschen, wenn man an Dead Space denkt.
Aber wer es möchte wird es immer noch bekomme.
Post 01.12.2009, 15:17 Uhr
# 11
dEEkAy
ON
Lesen bildet!

Unzensierte Version => indiziert
Zensierte Version => Ab 18 freigegeben
Post 01.12.2009, 15:20 Uhr
# 12
oWn4g3
ON
Leute peilt es doch mal bitte. Indiziert wurde die internationale Version, die sowieso niemals in irgendeinem deutschen MM-Saturn-whatever-Regal stand.

Ist praktisch einfach nur die Aussage, hey die deutsche Version ist okay, aber die europäische gibts nicht. Irgendwie auch logisch, sonst hätte Valve ja nichts kürzen müssen für den deutschen Markt...
Post 01.12.2009, 15:22 Uhr
# 13
hannes10001
ON
Übrigens hat die BPJM Modern Warfare 2 gleich migenommen...
Post 01.12.2009, 15:45 Uhr
# 14
qu4d
ON
Zitat:
Original von El!te-Soldi3r

Lol da zensieren die das Spiel schon derbe und nun wollen sie es sogar indizieren ?
Omg wie krank ist das den !!
Typisch Deutschland . -.-


LESEN!
Post 01.12.2009, 15:50 Uhr
# 15
Ü20 Gamer
ON
ja ja ja bla bla bla....

immer diese bevormundung. man geht es auf den nerv.....
man denkt, man ist volljährig und kann selber entscheiden was man konsumieren will. und man denkt man wprde in einer demokratie sich umgeben aber alles trugschluss....

das thema ist so ausgenullt unt ach keine ahnung....

wir ihr selber aus meiner aussage lest. man weiß nimmer was man zu diesem thema schreiben soll.

ist schon alles super heftig.


letztendlich sage ich nur armes deutschland. so wie freiheit, recht und demokratie

1939-45 lässt mal wieder grüßen.

mfg,

ü20 gamer
Post 01.12.2009, 15:53 Uhr
# 16
GrafGurke
ON
Zitat:
Original von El!te-Soldi3r

Lol da zensieren die das Spiel schon derbe und nun wollen sie es sogar indizieren ?
Omg wie krank ist das den !!
Typisch Deutschland . -.-


Nur mal wieder so zur Info: In Deutschland gibt es keine Zensur (mehr). Hier wird nur indiziert, dh. Versionen dürfen dann nicht mehr beworben werden. Um dem zuvorzukommen werden die Spiele durch den Hersteller (!), nicht die Regierung oder ähnliches, geschnitten und sind somit bewerb- und normal verkaufbar. Wenn Titel total ab des rechtlichen Weges sind (gibts einige Gründe für) landet der Kram in der Beschlagnahmung. Dann wird es strafbar und echt ungemütlicher für den Kunden, Manhunt und die ganzen Spiele, die Nazi-Symbolik benutzen sind Beispiele dafür. Ich fänds mal ganz cool, wenn hier jemand mal Bock hätte einen Aufklärungsartiukel zum Thema zu machen.
Post 01.12.2009, 15:57 Uhr
# 17
John Freeman
ON
Jedes 2te.Game wird indiziert,geschnitten und niedergemacht.
Aber Filme wie Hostel,SAW oder Scream kommen ungeschnitten in die Kinos und sind Blockbuster bzw.Kassenschlager.
Dabei ist es einfacher in einen uncut-ab-18-Film zu kommen als ein cut-ab-18-Game zu erwerben.

Diese Hypokratie kotzt mich sowas von an.
Post 01.12.2009, 16:09 Uhr
# 18
hannes10001
ON
Zitat:
Original von Ü20 Gamer

ja ja ja bla bla bla....

immer diese bevormundung. man geht es auf den nerv.....
man denkt, man ist volljährig und kann selber entscheiden was man konsumieren will. und man denkt man wprde in einer demokratie sich umgeben aber alles trugschluss....

das thema ist so ausgenullt unt ach keine ahnung....

wir ihr selber aus meiner aussage lest. man weiß nimmer was man zu diesem thema schreiben soll.

ist schon alles super heftig.


letztendlich sage ich nur armes deutschland. so wie freiheit, recht und demokratie

1939-45 lässt mal wieder grüßen.

mfg,

ü20 gamer


lololol
den 2. Weltkrieg und Nazi Deutschland mit der Indizierung von nem bekackten Spiel zu vergleiches is das dümmst was ich je lesen musste
Post 01.12.2009, 16:09 Uhr
# 19
LnDDnL
ON
Zitat:
Original von John Freeman

Jedes 2te.Game wird indiziert,geschnitten und niedergemacht.
Aber Filme wie Hostel,SAW oder Scream kommen ungeschnitten in die Kinos und sind Blockbuster bzw.Kassenschlager.
Dabei ist es einfacher in einen uncut-ab-18-Film zu kommen als ein cut-ab-18-Game zu erwerben.

Diese Hypokratie kotzt mich sowas von an.


filme sind doch kulturgut deswegen gibt es in filmen z.b. SS, Hakenkreuze und andere symbole und in spielen nicht
Post 01.12.2009, 16:19 Uhr
# 20
hannes10001
ON
Könnt ihr das Geheule mal einstellen?

Edit: Der letzte Film mit Hakenkreuzen den ich gesehn hab war Indiana Jones, aber hast ja recht, das sollte rigeros geschnitten werden, oh wait...
Post 01.12.2009, 16:26 Uhr


Seiten (3):  [1] 2 3 »


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