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Steam

Gabe Newell: Altersverifikation wird kommen

12.02.2011 | 03:28 Uhr | von Trineas
20.814 Hits
58 Kommentare
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Im zweiten Teil des großen Community-Interview mit Gabe Newell, mehr dazu findet ihr in dieser News, wurde der Valve-Gründer auch zum Thema Altersverifikation und Zensur befragt. Da sich das Half-Life Portal in der Vergangenheit intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt hat, möchten wir uns hier ausschließlich darüber befassen. Die Problematik ist bekannt: Spiele die keine USK-Einstufung erhalten (etwa die ungeschnittenen internationalen Fassungen) und deshalb von der BPjM auf den Index gesetzt werden, können in Deutschland über Steam nicht erworben werden. Für Bundesbürger bleibt somit nur die Möglichkeit eine Version zu erstehen, die vom Entwickler gekürzt wurde um von der USK akzeptiert zu werden.

Zitat:
Original von Gabe Newell

Ja, das wäre eine schöne Sache die man hinzufügen könnte. Torsten ist intern ein großer Fan davon und hat immer wieder darauf gedrängt es umzusetzen. Torsten ist überzeugend und effektiv, deshalb bin ich sicher, dass wir es früher oder später in Steam haben werden. Und unsere Sicht als kreatives Unternehmen ist sicherlich die, dass es keine Einschränkungen von Inhalten geben sollte. Natürlich ist das eine sehr eigennützige Ansicht, alles was wir tun können um unseren Kunden dabei zu helfen die Inhalte zu bekommen die sie wollen, versuchen wir anzugehen.


Bei dem von Gabe Newell angesprochenen Valve-Mitarbeiter handelt es sich um den gebürtigen Deutschen Torsten Zabka, der unter anderem den Steam-Translation-Server leitet. Für das Half-Life Portal war er in den vergangenen Jahren die wichtigste Ansprechperson zu diesem Thema. Wir haben allerdings auch andere Gelegenheiten genutzt um Valve auf diese Problematik aufmerksam zu machen. Auf der gamescom im letzten Jahr trafen wir Abseits des Trubels der Messe in einem privaten Meeting mit Steam-Manager Jason Holtman zusammen. Nach dem Gespräch übergaben wir ihm auch ein von unserem Redakteur ultio ausgearbeitetes Dokument mit Informationen und Konzepten für ein Altersverifikationssystem.

Somit ist es also auch für uns persönlich eine sehr positive Nachricht, dass mittlerweile auch der Firmenchef die Problematik kennt und eine Lösung anstrebt. Das heißt zwar nicht, dass wir bereits in Kürze mit einer solchen Funktion für Steam rechnen können, das grundsätzliche Bekenntnis dafür existiert aber nun. Wir werden euch dazu selbstverständlich auf dem Laufenden halten und auch weiterhin nicht locker lassen, Valve von einer baldigen Umsetzung zu überzeugen.

Kommentare (58)
Kommentar schreiben | Erweiterten Kommentar schreiben | Kommentare im Forum Seiten (3):  « 1 2 [3]


# 41
oLo
ON
Zitat:
Original von ultio

Stimmt, mein Fehler, hatte das falsch in Erinnerung. Dennoch ist Valve bei Spielen, die auf der Liste B oder gar ganz beschlagnahmt sind in einer Zwickmühle. Verkäufe von Liste B-Titeln sind problematisch, da diese recht schnell beschlagnahmt werden können und Beschlagnahmungen rückwirkend gültig sind, was dann alle vorherigen Verkäufe eines Liste B-Spiels illegalisiert. Der Verkauf von sowieso beschlagnahmten Spielen ist dazu sowieso legal nicht möglich, zumindest wenn Valve sich auf jeden Fall an die deutschen Jugendschutzgesetze halten will, auch wenn das gar nicht ihre Pflicht ist (da Valve eine amerikanische Firma ist und die deutschen Jugendschutzgesetze gar nicht für sie gelten, so werden ja derzeit auch USK 18-Titel ohne ausreichende Altersverifikation problemlos verkauft).


Eine Beschlagnahme ist ab dem Beschluss wirksam, nicht rückwirkend.

Aber du hast recht was Valve angeht. Die müssen sich an garkein Deutsches Gesetz halten da sie A keine deutsche Firma sind und B die hierzulande bestehenden Gesetze die Digitale Distribution nicht mit einbeziehen.
Post 12.02.2011, 15:37 Uhr
# 42
Tobit
ON
Hmmm.... Für mich etwas blöd da ich erst 16 bin... O.o Naja stört mich nicht besonders...Nerv ich halt wieder meinen Vater damit zu!^^ Ich frag mich ob die Verkaufszahlen bei Steam in den Keller sinken wenn man unter 18 dann keine Spiele mehr kaufen kann! :D Aber ich denke bis ich 18 bin passiert da nichts... Valve weiß ja noch nicht mal wie die das machen sollen sonst hätte Newell das ja denke ich etwas genauer erklärt.
Post 12.02.2011, 16:12 Uhr
# 43
John Freeman
ON
Sieht alles stark nach Grauzone aus. Ich bleibe skeptisch. Zenursula und Freunde werden die Distribution von Uncut USK18 Games ganz sicher unterbinden, sollte es in Zukunft über Steam möglich sein.
Post 12.02.2011, 16:17 Uhr
# 44
oLo
ON
Zitat:
Original von Klon

Hmmm.... Für mich etwas blöd da ich erst 16 bin... O.o Naja stört mich nicht besonders...Nerv ich halt wieder meinen Vater damit zu!^^ Ich frag mich ob die Verkaufszahlen bei Steam in den Keller sinken wenn man unter 18 dann keine Spiele mehr kaufen kann! :D Aber ich denke bis ich 18 bin passiert da nichts... Valve weiß ja noch nicht mal wie die das machen sollen sonst hätte Newell das ja denke ich etwas genauer erklärt.


Dann sollte dein Vater (sofern er dir tatsächlich ein unzensiertes Spiel kaufen würde) Besser aufpassen. Ein Spiel mit kj Siegel sollte nicht in deine Hände geraten, aber ist ein Titel indiziert und es kommt raus das er es dir zugänglich gemacht hat droht im großer Ärger...
Post 12.02.2011, 16:25 Uhr
# 45
ultio
ON
Zitat:
Original von oLo

Zitat:
Original von ultio

Stimmt, mein Fehler, hatte das falsch in Erinnerung. Dennoch ist Valve bei Spielen, die auf der Liste B oder gar ganz beschlagnahmt sind in einer Zwickmühle. Verkäufe von Liste B-Titeln sind problematisch, da diese recht schnell beschlagnahmt werden können und Beschlagnahmungen rückwirkend gültig sind, was dann alle vorherigen Verkäufe eines Liste B-Spiels illegalisiert. Der Verkauf von sowieso beschlagnahmten Spielen ist dazu sowieso legal nicht möglich, zumindest wenn Valve sich auf jeden Fall an die deutschen Jugendschutzgesetze halten will, auch wenn das gar nicht ihre Pflicht ist (da Valve eine amerikanische Firma ist und die deutschen Jugendschutzgesetze gar nicht für sie gelten, so werden ja derzeit auch USK 18-Titel ohne ausreichende Altersverifikation problemlos verkauft).


Eine Beschlagnahme ist ab dem Beschluss wirksam, nicht rückwirkend.


Da hat man mir bei der Rechtsabteilung der BPjM aber andere Auskunft gegeben. Mir wurde von einer Anwältin gesagt, dass eine Beschlagnahmung sich rückwirkend auf alle Verkäufe seit der Liste-B-Indizierung auswirkt.

Zitat:
Original von John Freeman

Sieht alles stark nach Grauzone aus. Ich bleibe skeptisch. Zenursula und Freunde werden die Distribution von Uncut USK18 Games ganz sicher unterbinden, sollte es in Zukunft über Steam möglich sein.


Nein, wieso sollten sie das tun? Wird bei derzeitigen Importen aus anderen Ländern ja auch nicht versucht. Außerdem macht der Ausdruck "Uncut USK18 Games" keinen Sinn, da es sich um Spiele geht, die eben kein USK-Siegel bekommen haben.
Post 12.02.2011, 16:33 Uhr
# 46
psych0
ON
Zitat:
Original von oLo

Zitat:
Original von Klon

Hmmm.... Für mich etwas blöd da ich erst 16 bin... O.o Naja stört mich nicht besonders...Nerv ich halt wieder meinen Vater damit zu!^^ Ich frag mich ob die Verkaufszahlen bei Steam in den Keller sinken wenn man unter 18 dann keine Spiele mehr kaufen kann! :D Aber ich denke bis ich 18 bin passiert da nichts... Valve weiß ja noch nicht mal wie die das machen sollen sonst hätte Newell das ja denke ich etwas genauer erklärt.


Dann sollte dein Vater (sofern er dir tatsächlich ein unzensiertes Spiel kaufen würde) Besser aufpassen. Ein Spiel mit kj Siegel sollte nicht in deine Hände geraten, aber ist ein Titel indiziert und es kommt raus das er es dir zugänglich gemacht hat droht im großer Ärger...


Ist das wirklich so? Letztendlich sollte so eine Entscheidung ja wohl in den Händen der Eltern liegen... Und mit 16 kann (nicht muss) man durchaus auch die geistige Reife haben, ein Spiel ab 18 zu zocken. Die Freigaben sind eh zum Teil scheinbar sehr willkürlich (siehe z.B. Halo 3)

Außerdem: Mal ganz ehrlich, wer von euch hat nicht unter 18 schon dementsprechende Spiele gezockt oder auch Filme gesehen? Und hats euch geschadet? Ich finde diese ganze Diskussion ziemlich überzogen...
Post 12.02.2011, 16:45 Uhr
# 47
Pupser der Nebelhafte
ON
Zitat:
Original von FighterNoir

Was ist wenn man noch nicht 18 ist, kann man dann trotzdem noch Spiele über Steam mit USK 18 kaufen?


Sry, aber genau wegen Leuten wie dir haben wir doch jetzt diese Problematik mit den beschnittenen Spielen über Steam

Ok, ich gebe ja zu dass ich auch schon USK 18 Spiele gespielt habe ohne Volljährig zu sein,aber nun bin ich über 18 und möchte Spiele so spielen können, wie es der Entwickler eigentlich vorgesehen hatte und nicht diese krüppel Versionen

Lasst die Kinder draußen nänänänä =P
Post 12.02.2011, 16:49 Uhr
# 48
joe
ON
Kann mir jemand die Stelle im JMStV zeigen, wo digitale Distribution geregelt wird? Meines Wissens betrifft Valve der Jugendschutz überhaupt nicht.
Post 12.02.2011, 17:01 Uhr
# 49
DKill3r
ON
Zitat:
Original von psych0

Außerdem: Mal ganz ehrlich, wer von euch hat nicht unter 18 schon dementsprechende Spiele gezockt oder auch Filme gesehen? Und hats euch geschadet? Ich finde diese ganze Diskussion ziemlich überzogen...


Ich hab mir mit 12 Jahren GTA 3 (2002) direkt zu Release im Media Markt geholt, das ging damals noch, da zu dem Zeitpunkt die Jugendschutzgesetze noch lockerer waren (ohne Elternteil an die Kasse gegangen und null Probleme gehabt, hab sogar den Kassenzettel noch irgendwo. :D).
Jetzt bin ich 21 und bemerke nichts davon, dass mir das damals geschadet haben könnte.^^
Post 12.02.2011, 17:21 Uhr
# 50
oLo
ON
Zitat:
Original von ultio

Zitat:
Original von oLo

Zitat:
Original von ultio

Stimmt, mein Fehler, hatte das falsch in Erinnerung. Dennoch ist Valve bei Spielen, die auf der Liste B oder gar ganz beschlagnahmt sind in einer Zwickmühle. Verkäufe von Liste B-Titeln sind problematisch, da diese recht schnell beschlagnahmt werden können und Beschlagnahmungen rückwirkend gültig sind, was dann alle vorherigen Verkäufe eines Liste B-Spiels illegalisiert. Der Verkauf von sowieso beschlagnahmten Spielen ist dazu sowieso legal nicht möglich, zumindest wenn Valve sich auf jeden Fall an die deutschen Jugendschutzgesetze halten will, auch wenn das gar nicht ihre Pflicht ist (da Valve eine amerikanische Firma ist und die deutschen Jugendschutzgesetze gar nicht für sie gelten, so werden ja derzeit auch USK 18-Titel ohne ausreichende Altersverifikation problemlos verkauft).


Eine Beschlagnahme ist ab dem Beschluss wirksam, nicht rückwirkend.


Da hat man mir bei der Rechtsabteilung der BPjM aber andere Auskunft gegeben. Mir wurde von einer Anwältin gesagt, dass eine Beschlagnahmung sich rückwirkend auf alle Verkäufe seit der Liste-B-Indizierung auswirkt.


Habs gerade nochmal Recherchiert, es ist richtig das Beschlagnahmen rückwirkend illegalisieren. Erstaunt mich aber schon, da ich Zahlreiche Filme selbst in diversen Läden innerhalb Deutscher Lande gekauft hab, welche mittlerweile beschlagnahmt sind.

Eines sei aber dazu gesagt, wenn ein auf Liste B indiziertes Spiel auf Strafrechtliche Relevanz geprüft wird, aber eben diese nicht festgestellt wurde, dann wird das Spiel auf Liste A zurückgesetzt. Chancen sind also im Fall Left 4 Dead 50/50, und dazu ist es mittlerweile schon über 2 Jahre auf Liste B ;)
Post 12.02.2011, 17:22 Uhr
# 51
hjk105
ON
Auch beschlagnahmte Medien (mal abgesehen von der Kinderpornografie und Tierpornografie) dürfen zur Eigennutzung importiert werden. Man darf sie nur nicht verkaufen oder für andere Importieren. Verkäufe über Steam sind ja quasi auch eine Art von Import. Deswegen sehe ich mit Altersverifikation keine Probleme für ungekürztes Spielvergnügen.
Post 12.02.2011, 18:38 Uhr
# 52
GrafGurke
ON
Ihr seid die Geilsten! Klasse Sache das!!! :-D
Post 12.02.2011, 19:53 Uhr
# 53
Kellerassel
ON
hach ich liebe euch valve^^
Post 12.02.2011, 21:11 Uhr
# 54
Blood
ON
Zitat:
Original von Kasper

Zitat:
Original von Moex

Diese News befasst sich ausschließlich über dieses Thema. Passt doch oder?


Nein, man befasst sich mit und nicht über etwas.


Das sehe ich auch so, allerdings der Newstexter hier auf HL-Portal wohl eher nicht. Nun gut, schlechtes Deutsch gibts überall! :D
Post 13.02.2011, 14:34 Uhr
# 55
joe
ON
Ach Kinder. Wen interessieren mangelnde Interpunktion und Grammatikfehler, wenn der Inhalt vernünftig geschrieben ist? Das Half-Life Portal ist nicht "Die Zeit".
Post 13.02.2011, 16:09 Uhr
# 56
Blood
ON
Zitat:
Original von Jorwell

Ach Kinder. Wen interessieren mangelnde Interpunktion und Grammatikfehler, wenn der Inhalt vernünftig geschrieben ist? Das Half-Life Portal ist nicht "Die Zeit".


Na gut Vaddi, wenn du das sagst, dann können wir ja getrost weiter mit unseren Spielen verdummen. ;)
Post 13.02.2011, 20:06 Uhr
# 57
joe
ON
Err, what?
Post 13.02.2011, 20:39 Uhr
# 58
Euphoria
ON
Damit wären die ganzen Flames gegen Valve widerlegt. Hasse es wenn Leute die keine Ahnung haben sich über Steam und Valve aufregen, weil die angeblich alles zensieren. Selbst wenn das Spiel nicht von Valve stammt. (obwohl Retailfassungen der Spiele das selbe Problem haben)
Post 14.02.2011, 13:28 Uhr


Seiten (3):  « 1 2 [3]


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