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Forum > Half-Life Portal > News > Entwickler: vzbv verklagt wieder einmal Valve
Status: Offen
118 Beiträge
Letzter Beitrag Seiten (8):  « 1 2 [3] 4 5 ... 8 »


Autor Beitrag
# 31
Mr.Smith  (40)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 02.11.2009
75 Beiträge
Das ist jetzt nicht an Steam gerichtet.

Aber zum Thema SP Spiele.Leider sind die meisten SP Spiele Konsolen imports und demenstprechend laufen die auf dem PC nicht so dolle obwohl man dafür 50€ auf den Tisch hinlgelegt hat.Vielleicht ändert es sich mit den neuen Konsolen.

Oder Spiele die total verbugt sind.Habe das gefühl das die Qualität der Spiele nach lässt und lieber auf masse statt Klasse setzen die meisten Hersteller.Bestes Beispiel EA und Activision.Lieber länger warten auf Spiele und dafür mit Qualität und weniger bugs.

naja bin grad eh am Thema vorbei^^

PS:Vllt sollte man es so machen wie bei Leasing bzw Jahres Fahrzeuge.Man hollt sie neu und nach 1 Jahr kann man die wieder abgehen bzw verkaufen.Eine möglichkeit gibt es bestimmt wo beide Seiten damit einverstanden sind.
02.02.2013, 06:40 Uhr Anzeigen
# 32
Frohman  (124)
Nachricht offline
Hound Eye
205 Punkte
Dabei seit: 19.01.2011
466 Beiträge
Zitat:
Original von Trineas

[....]

Meine Überlegungen gehen weiter, ich bin davon überzeugt, dass es insgesamt schlechter für die Community und die Spieler wäre, wenn Valve diese Weiterverkaufsoption einführen müsste. (Weniger Geld für Entwickler im PC-Markt, speziell bei SP-Spielen halte ich nicht für eine gute Sache.) Ich hab das auch damals schon bei der Abmahnung vor ein paar Monaten in der Kolumne geschrieben und ausgeführt wieso.


Ja, aber dann schreib doch deine eigenen Überlegungen und subjektiven Einschätzungen auch so weiter in deine Kolumnen und lass die Nachrichten objektiv wie sie sind. Meinet wegen kann man ja auch direkt nen Link zu einer Kolumne anfügen. Oder einfach noch nen ausführlichen Kommentar dazu.

Denn trotz der guten Absichten gewinne auch ich immer mehr den Eindruck aus Kommentar #15.

Beste Grüße
Frohman
____________________________________
YOU GOT FROHWNED!
02.02.2013, 07:46 Uhr Anzeigen
# 33
The^Kitty2k  (38)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 03.04.2009
60 Beiträge
Am Anfang von Steam fand ich es schon fast Bevormundung von Steam das ich meine Spiele keinem Freund ausleihen / schenken konnte. Es war direkt der Vergleich mit den normalen Spielen aus dem Regal irgend eines Händlers da, vorher ging es doch auch was soll der scheiß. Das beste Beispiel aus der Zeit, GTA, also das aller erste. Wir haben uns das zu viert gekauft und konnten dann jeder es spielen, nacheinander aber das war uns ja vorher klar, bis man natürlich sowas wie ein NOCD hatte.
Wir haben zusammen gelegt und zusammen gekauft, das ging auf einmal nicht mehr. Oder man hat z.B. Halflife einem Kumpel ausgeliehen weil er es an testen wollte (nachher gekauft aber wollte erst einmal testen, ok gekauft wegen cs, aber was solls ;) )

Dann war also Steam da und ich konnte es nicht verstehen.

Ich bin immer bei Steam geblieben weil ich es versanden habe, auch weil ich es brauchte um weiter meiner cs sucht zu erliegen, aber das ist ja was anderes :D

Ich fände es immer noch gut wenn es irgendeine Möglichkeit geben würde seine Spiele weiter zu verkaufen, der Marktplace mit einem Mindestpreis wäre für mich gut denkbar, klar ist das man ein Spiel nie für 0,01€ verramschen darf, aber so ähnlich wie es MilkFreeze es vorgeschlagen hat, könnte ich es mir auch vorstellen.

Und warum sie gegen Valve und nicht gegen EA oder Ubisoft klagen ist doch klar, Valve ist in diesem Bereich der Branchen-Riese "mit dem meisten Einfluss" wenn sie den stürzen müssen die anderen nachziehen.
02.02.2013, 08:57 Uhr Anzeigen
# 34
Trineas  (40)
HLP - Ehrenmember
Nachricht offline Admin
Thread-Starter
Nihilanth
11.193.210 Punkte
Dabei seit: 20.04.2004
8.927 Beiträge
Zitat:
Original von Frohman

Ja, aber dann schreib doch deine eigenen Überlegungen und subjektiven Einschätzungen auch so weiter in deine Kolumnen und lass die Nachrichten objektiv wie sie sind. Meinet wegen kann man ja auch direkt nen Link zu einer Kolumne anfügen. Oder einfach noch nen ausführlichen Kommentar dazu.


Wo genau steht in der News auch nur ein einziges Wort mit meiner Meinung?
____________________________________
02.02.2013, 09:20 Uhr Anzeigen
# 35
FireStar  (40)
Nachricht offline
Headcrab
98 Punkte
Dabei seit: 16.06.2009
193 Beiträge
Du bringst in deiner News ganz klar bewusst die richtigen Wöter an der richtigen Stelle unter um damit eine Botschaft rüber, "VZBV böse, Valve gut". Du bist nicht neutral, das zeigen auch deine Kommentare, immer wieder, außerdem auch nicht belehrbar, da du ein Wiederholungstäter bist. Ich könnte jetzt noch weitere Punkte nennen, als was ich dich noch einschätze, aber das wäre Zeitverschwendung. Fakt ist, du drehst alles ins rechte Licht, natürlich hast du zuvor noch deklariert wo rechts ist.
02.02.2013, 11:06 Uhr Anzeigen
# 36
Dienstbier  (33)
HLP - Redakteur
Nachricht offline Moderator
Shock Trooper
7.768 Punkte
Dabei seit: 02.10.2006
2.989 Beiträge
Die beste Lösung wäre es, wenn es alle Steamworks-Spiele auch ohne geben würde, dann wäre endlich Ruhe im Karton.
02.02.2013, 11:29 Uhr Anzeigen
# 37
Insidius  (32)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 14.10.2010
50 Beiträge
Aber dennoch ist das doch irgendwie so, dass einem die Spiele, die man gekauft hat, nicht wirklich gehören oder? Das ist meiner Meinung nach blöde. Wenn du Spiele kaufst, sollen sie dir auch gehören und du auch machen können, was du damit machen möchtest.
Ich persönlich kaufe mir generell keine Vollpreistitel. Ich schlag lieber zu Aktionen zu, bei denen man bspw. Hitman für 16,50 kaufen kann.
02.02.2013, 11:30 Uhr Anzeigen
# 38
oLo  (42)
Nachricht offline
Vortigaunt
791 Punkte
Dabei seit: 22.04.2010
422 Beiträge
Zitat:
Original von Dienstbier

Die beste Lösung wäre es, wenn es alle Steamworks-Spiele auch ohne geben würde, dann wäre endlich Ruhe im Karton.


Sehe ich genauso, ich persönlich sehe Steamworks bei Spielen, welche ich eventuell kaufen möchte als Pro Argument, und würde jederzeit zu dieser Version greifen.

Und da gab es schon einige Titel, die zugunsten Steamworks gekauft wurden. Borderlands, Max Payne 3 und L. A. Noire fallen mir da spontan ein.
02.02.2013, 11:54 Uhr Anzeigen
# 39
Trineas  (40)
HLP - Ehrenmember
Nachricht offline Admin
Thread-Starter
Nihilanth
11.193.210 Punkte
Dabei seit: 20.04.2004
8.927 Beiträge
@FireStar

Nirgendwo in der News steht das, was du mir vorwirfst. Nirgendwo steht meine eigene Meinung, nirgendwo steht, dass Valve gut ist und der vzbv böse. Nur manche (leider auch viele heutige Journalisten) verstehen offenbar nicht, dass objektive Berichterstattung nicht heißt, einfach die Pressemeldungen von beiden Seite zusammen zu kopieren und zu veröffentlichen. Es heißt auch Kontext zu liefern, Hintergrundinformationen, das Aufzeigen von Widersprüchen oder das Benennen von lehren Phrasen. Wenn etwas nicht stimmt oder von einer Seite bewusst irreführend dargestellt wird, dann ist es die Aufgabe eines jeden Journalisten das aufzuzeigen, nicht im Namen einer pervertierten Neutralität nirgends anzuecken und dies seinen Lesern widerzugeben.

Das Entscheidende ist, dass man bei dieser Vorgehensweise keine Seite bevorzugt oder benachteiligt, gleichzeitig aber auch nicht Opfer von, im Englischen nennt man es "false equivalence", also zu Versuchen immer einen Ausgleich der beiden Seiten zu finden, auch wenn dieser objektiv nicht vorhanden ist, wird. Wenn einer einen Fakt präsentiert und der andere ein Märchen erzählt, kann man das nicht - um angeblich neutral zu bleiben - als zwei legitime Standpunkte darstellen, sondern muss sagen: Das eine ist Bullshit. Das heißt nicht, dass man eine Seite bevorzugt oder subjektiv ist, sondern dass man seine Arbeit als Journalist richtig macht.

Und genauso ist es auch bei dieser News, wenn es die Klage bereits gab und drei Gerichte nacheinander festgestellt haben, dass es korrekt ist was Valve tut, dann muss ich aus Verantwortung gegenüber meinen Lesern diesen Kontext liefern und kann es nicht darstellen, als wäre das jetzt was neues oder einmaliges. Wenn ein problematischer Vergleich gezogen wird, muss ich die Leser darauf aufmerksam machen, dass es Gründe gibt, wieso dieser Vergleich nicht passt. Und wenn Doug Lombardi in seiner Meldung etwas gesagt hätte, was ebenfalls problematisch gewesen wäre, hätte ich das genauso aufgezeigt. Er hat es halt nicht getan. Dadurch wird aber nicht die News einseitig oder subjektiv.


Und selbstverständlich gebe ich in den Kommentaren meine persönliche Meinung wieder, dafür sind sie ja da. Entscheidend ist, dass man das von der News-Berichterstattung trennt.


Zitat:
Original von Dienstbier

Die beste Lösung wäre es, wenn es alle Steamworks-Spiele auch ohne geben würde, dann wäre endlich Ruhe im Karton.


Dem vzbv geht es nicht nur um physische Datenträger, sondern auch um online gekaufte Spiele. Außerdem, wozu dann überhaupt noch Steamworks verwenden? Der Sinn dahinter ist ja, dass man ein einheitliches System hat, etwa für Updates, für DLC, für DRM, für spezielle Aktionen, für Stats, usw.
____________________________________
02.02.2013, 12:00 Uhr Anzeigen
# 40
Dienstbier  (33)
HLP - Redakteur
Nachricht offline Moderator
Shock Trooper
7.768 Punkte
Dabei seit: 02.10.2006
2.989 Beiträge
Zitat:
Original von Trineas

Zitat:
Original von Dienstbier

Die beste Lösung wäre es, wenn es alle Steamworks-Spiele auch ohne geben würde, dann wäre endlich Ruhe im Karton.


Dem vzbv geht es nicht nur um physische Datenträger, sondern auch um online gekaufte Spiele. Außerdem, wozu dann überhaupt noch Steamworks verwenden? Der Sinn dahinter ist ja, dass man ein einheitliches System hat, etwa für Updates, für DLC, für DRM, für spezielle Aktionen, für Stats, usw.


Naja ich gehe mal davon aus, dass das Steam-Geschäftsmodell weniger Gegenwind bekäme, wenn es die Spiele auch ohne diese Bindung gäbe. Die Spiele ohne Steam-Anbindung würden dann mehr kosten und im Laden auf einem Datenträger zu kaufen sein, Patches und sonstiges müsste man sich manuell wie früher von der Entwicklerseite herunterladen. Der Kunde hätte den Mehrwert, dass er das Spiel weiterverkaufen kann und den Nachteil, dass zahlreiche Funktionen nicht verfügbar sind. Diese Varianten würden dann sehr schnell ein Nischendasein führen, aber den Steam-Kritikern und dem vzbv wär die Argumentationsgrundlage genommen.
02.02.2013, 12:08 Uhr Anzeigen
# 41
Nachricht offline
Alien Grunt
3.307 Punkte
Dabei seit: 09.10.2009
1.324 Beiträge
Ich stell mir schon die Gesichter von den Leuten vor die sich freuen wenn der vzbv damit durchkommen würde....

Yeahhh ich darf meine Spiele weiterverkaufen ^^ XD XD JUBEL FUCKT VALVE !!!!!!

und dann am Ende festellen weil diese Regelung nur in Deutschland existiert....

WTF Warum will kein Publisher mehr seine Spiele in Deutschland über Steam anbieten Oo aber ich wollte doch Half Life 3 spielen -.-
____________________________________
02.02.2013, 12:13 Uhr Anzeigen
# 42
MilkFreeze  (32)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 09.06.2011
218 Beiträge
Zitat:
Original von Insidius

Aber dennoch ist das doch irgendwie so, dass einem die Spiele, die man gekauft hat, nicht wirklich gehören oder? Das ist meiner Meinung nach blöde. Wenn du Spiele kaufst, sollen sie dir auch gehören und du auch machen können, was du damit machen möchtest.
Ich persönlich kaufe mir generell keine Vollpreistitel. Ich schlag lieber zu Aktionen zu, bei denen man bspw. Hitman für 16,50 kaufen kann.


Was genau meinst du mit "gehören"? Dir gehört ein Nutzungsrecht. Wenn du das Copyright an Grafiken, Sounds und Code kaufen wolltest, müsstest du zwischen ein paar hundert Tausend und mehreren Millionen Euro bezahlen.

Bei Spielen und Programmen ist es etwas kompliziert von Besitz und Eigentum zu sprechen.

Beispiel: Das Ergebnis vom Abschlussprojekt (für meine Ausbildung) das ich demnächst durchführen werde, wird mir nicht gehören. Auch wenn ich all das designed, programmiert und dokumentiert habe, gehört mir der kram nicht. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass sämtliche Werke, die ich auf Arbeit erstelle, in das geistige Eigentum des Unternehmens übergehen.

Nehmen wir an, du würdest eine Lizenz für das Produkt kaufen. Dann gehört dir die Lizenz. Das Nutzungsrecht. Aber nicht die Software. Würdest du das Copyright kaufen wollen, würde das knapp 6 Tausend Euro kosten (Grundlage der Berechnung sind die ungefähren Kosten die meinem Arbeitgeber pro Tag entstehen, den ich arbeite - nein, so viel verdiene ich nicht, aber so viele Kosten entstehen).

Jetzt ist die Frage: In wie weit sind Besitz eines Nutzungsrechtes und der Besitz eines Kartenspiels vergleichbar?
02.02.2013, 12:18 Uhr Anzeigen
# 43
Ocki  (37)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 25.07.2009
50 Beiträge
Mal unabhängig davon, was eine Niederlage für Steam bedeuten würde, würde das nicht ein Präzedenzfall für andere Industirezweige darstellen? Was für Steam gilt, müsste doch dann auch für Origin, GoG, Gamersgate, Amazon, PSN, XBLA, Itunes und Google Play gelten, oder nicht? Wobei sich ja in diesem Fall Videospiele ja nicht von Handyspielen, Software, Musik, Filmen und Serien sowie E-Books unterscheiden. Einfach alle Shops, die Ware zum Download anbieten, müssten ein Wiederverkaufssystem einführen. Eine Konsequenz davon wäre zum Beispiel, dass man bei E-Books sogar die gesetzliche Buchpreisbindung aushebeln würde.

Meiner Meinungs nach wäre die für alle Seiten beste Lösung, dass Downloadware nicht wiederverkäuflich ist, dafür die Publisher ein System einführen, bei dem man die Wahl hat, ob man das im Laden gekaufte Spiel bei Steam oder wo auch immer (unwiederruflich) registriert oder nicht.
02.02.2013, 13:16 Uhr Anzeigen
# 44
Darth.Hunter  (39)
Nachricht offline
Hound Eye
163 Punkte
Dabei seit: 30.10.2005
193 Beiträge
Zitat:
Original von Trineas

@Darth.Hunter

Aber das wurde doch längst geklärt, nämlich 2010 bei der Entscheidung des Bundesgerichtshof. Technisch gesehen müssen sich andere Gerichte in Deutschland nicht daran halten (anders als etwa in den USA), aber in den aller-allermeisten Fällen wird das so geschehen, von daher wird die erneute Klage vermutlich eh bereits erstinstanzlich abgewiesen werden.


Es sei eben denn, dass ein höherinstanzliches Urteil mit Grundsatzcharakter im Raum steht, was inzwischen der Fall ist. Liegt natürlich nach wie vor im Ermessensspielraum des Gerichts. Auch wenn ich kein Fan von diesem typisch deutschen Gerichtstourismus bin (hallo OLG Hamburg), war die Urteilsbegründung des BGH schon arg grotesk. Mit der Urteilsbegründung darfst du als Anbieter all das machen, was ich skizziert habe und sie führt generell die Schrankenregelungen des Urheberrechts ad absurdum. Insofern bin ich als Verbraucher (und um ehrlich zu sein auch als Spieleentwickler) froh über diese neue Angriffsfläche.

Zitat:
Original von Trineas

Außerdem, denke mal an die Konsequenzn abseits von Spielen. Auf meiner Jahreskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel in meiner Stadt steht, dass diese nicht an eine dritte Person weitergegeben oder verkauft werden darf. Da könnte man ja auch sagen: Wieso haben die das Recht mir das zu verbieten? Ich hab die Karte gekauft und es kann ohnehin immer nur derjenige mit der U-Bahn fahren, der die Karte gerade bei sich hat. Was wäre damit? Eine ähnliche Frage tut sich etwa bei Saisonkarten für eine Fußballstadion auf und ich bin sicher man findet noch viele weitere Beispiele, wo man ein Nutzungsrecht erwirbt, ich darüber aber nicht frei verfügen kann.

Ich bin kein Jurist, aber ich kann mir schwer vorstellen, dass man einer bestimmten Branche eine solche Vorgehensweise verbieten kann, während sie sonst überall Standard ist.


Branchenspezifische Gesetzgebungen sind in bestimmtem Rahmen zulässig, z.B. bei Marktregulierungs- oder Subventionsaufgaben. Der Gesetzgeber hat da gewissen Ausgestaltungsspielraum im Rahmen des Gleichheitssatzes, legislativ in bestimmte Teilmärkte eingreifen, um dort z.B. Monopolbildungen zu unterbinden oder Verbraucher zu schützen. Was du hingegen nicht möglich ist, wäre beispielsweise eine unternehmensspezifische Steuer.

Es ist allerdings auch tatsächlich so, dass das vom VZBV geforderte Verfahren keine Ausnahme darstellen würde, sondern eine Angleichung an existierende Rechtsnormen - es ist nämlich mitnichten überall so Standard, was Valve praktiziert.
Die von dir gebrachten Vergleiche sind nämlich nicht anwendbar: Der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz um den es hier geht, bezieht sich (wie der Name schon sagt) auf urheberrechtlich geschützte Werke. Während Computerspiele ein solches Werk darstellen, tun das Fahr- oder Eintrittskarten nicht. Bei der Fahrkarte ist es aber über die juristische Komponente hinaus eh ein ungünstiges Geschäftsmodell. Denn eine nicht übertragbare Fahrkarte kannst du ja nur auf ihre Gültigkeit überprüfen, indem du die Identität des Inhabers feststellst. Dazu sind aber nur Polizei, Ordnungsämter und Zoll berechtigt. Verweigerst du einem Kontrolleur die Herausgabe deines Persos, kann er nichts machen (außer die Polizei zu rufen, die das dann kontrolliert). In der Praxis macht sich aber kaum jemand den Stress (Kontrolleure eingeschlossen).

Zitat:
Original von Trineas

Möglicherweise muss das Ganze umformuliert werden, nicht mehr von Kauf gesprochen werden oder sonst was, aber das Prinzip selbst wird auch dieses Mal beim vierten Versuch halten.


Das wäre beispielsweise eine sinnvolle Maßnahme im Sinne der Transparenz gegenüber dem Verbraucher. Einer der Gründe, warum Valve (andere wie EA oder Blizzard übrigens auch) ständig abgemahnt werden, sind nämlich sogenannte "überraschende Klauseln" in den AGB bzw. EULA. Nehmen wir an, du erwirbst einen physikalischen Datenträger im Retail-Store, dessen Spiel aber an einen Account gebunden ist, so wäre der Ausschluss des Gebrauchtverkaufs eine überraschende Klausel - diese sind nach deutschen Verbraucherschutzrecht grundsätzlich unzulässig. Es wird als nicht zumutbar angesehen, Seitenweise AGB zu lesen, insofern dürfen AGB keine überraschenden Klauseln enthalten, die da drin versteckt sein könnten.

Nun ist es aber so, dass durch die Accountbindung und die damit verbunden Nutzungseinschränkungen kein echtes Eigentumsverhältnis entsteht, sondern eher so eine Art Mietverhältnis, auch wenn du nur einmal bezahlst. Würde Valve also beispielsweis das "Kaufen" in "Mieten" umbenennen, wäre damit schon mal viel gewonnen. Ob die Spieler dann aber immer noch gewillt sind, die gleichen Preise zu zahlen, wenn man sie so offensiv mit der Nase drauf reibt, ist dann natürlich eine andere Frage.
____________________________________
02.02.2013, 14:13 Uhr Anzeigen
# 45
Alryx  (42)
Nachricht offline
Hound Eye
151 Punkte
Dabei seit: 13.02.2011
511 Beiträge
Letztendlich "geilt" man sich an dem Wort "Kaufen" auf und will nicht wahrhaben, dass digitale Güter anders behandelt werden sollten/müssen, als "handfeste" Güter.
Eine mögliche Konsequenz wäre, wie schon manch einer hier ausgeführt hat, dass man die digitalen Medien nicht mehr kaufen kann, sondern nur noch mieten kann...wobei das mehr oder weniger auf's gleiche hinausläuft.

Dieses Mieten KÖNNTE (sofern Steam & Co. Bock darauf haben) dann in
"auf unbestimmte Zeit Mieten"
&
"für den Zeitraum von einem Jahr mieten"
gesplittet werden.
Wobei die zweite Variante bspw. immer 10% weniger kostet, als die erste Variante.

Hat man sich für die zweite Variante entschieden...ein Jahr ist vorrüber, doch man möchte das Spiel (oder Programm) gern länger nutzen, kann man für 15% des Verkaufspreis zum Zeitpunkt des befristeten Verkaufs auf "unbefristet" upgraden.
15% deswegen, um jene zu belohnen, welche sich von Anfang an für die unbefristete Variante entschieden haben.

Letztendlich ändert sich nicht wirklich was für uns Kunden, außer, dass sich manch einer nicht mehr an dem Wort "kaufen" aufgeilen kann...aber diese finden sicher andere Dinge!

Mich regt eigentlich nur auf, dass der vzbv Steuergelder verschwendet, um seinen nicht weitgedachten Willen durchzusetzen.
Würden sie wenigstens auf Gegenargumente angemessen reagieren & sich dazu äußern, aber nein...sie ignorieren sie.
[Beitrag wurde 4x editiert, zuletzt von Alryx am 02.02.2013, 14:49]
02.02.2013, 14:45 Uhr Anzeigen
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